Bezirksregierung
Arnsberg
23.10.2019
Planfeststellungsverfahren

Ersatzneubau der Talbrücke Block Heide

Die Bezirksregierung Arnsberg führt auf Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 30.09.2019 das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Block Heide auf der A1 zwischen der Anschlussstelle Schwerte und dem Autobahnkreuz Dortmund/Unna durch.

Die Bezirksregierung Arnsberg führt auf Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 30.09.2019 das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Block Heide auf der A1 zwischen der Anschlussstelle Schwerte und dem Autobahnkreuz Dortmund/Unna durch.

Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 28.10.2019 bis 27.11.2019 in den Städten Schwerte (Ort der Maßnahme), Dortmund (lärmtechnische Auswirkungen) und Fröndenberg (Ausgleichsmaßnahmen) zur allgemeinen Ansicht ausliegen. Dies wird durch ortsübliche Bekanntgabe (Amtsblatt) vorher angekündigt. Die Planunterlagen sind dann zusätzlich auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg verfügbar.

Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis 11.12.2019) bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den Städten Schwerte, Dortmund oder Fröndenberg Einwendungen erheben.

Eingehende Einwendungen werden dem Landesbetrieb zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.

Die geplante Baumaßnahme umfasst den Ersatzbau der 1961 fertiggestellten Talbrücke Block Heide und den Ausbau der angrenzenden Streckenabschnitte zur höhenmäßigen Einpassung in den Autobahnverlauf. Die Brücke weist heute erhebliche bauliche Schäden auf und ist nicht mehr für die steigende Verkehrsbelastung ausgelegt. Deshalb wurde ein Ersatzneubau in einer Länge von 878 Metern beschlossen. Er soll dem deutlichen Anstieg der Jahresfahrleistungen, mit denen laut aktuellen Prognosen des Bundesverkehrswegeplanes für das Jahr 2030 zu rechnen ist, gerecht werden.