Bezirksregierung
Arnsberg
25.02.2022
Sechsstreifiger Ausbau der A 43

Erörterungstermin für Planfeststellungsbereich A 43 von Bochum-Gerthe bis Bochum-Riemke

Die Autobahn GmbH des Bundes (ursprüngliche Einleitungsbehörde noch Landesbetrieb Straßenbau NRW) hat im März 2016 die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) zum. o. g. Vorhaben bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt.

Im Rahmen der Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen durch den Vorhabenträger sowie durch die Aktualisierung des Bundesverkehrswegeplans, in welchem auch die A 40 in die höchste Dringlichkeitsstufe für einen sechsstreifigen Ausbau aufgenommen wurde, ergaben sich erforderliche Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Antragsunterlagen. Die Autobahn GmbH erarbeitete daraufhin das Deckblatt I, welches im März 2020 der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegt wurde. Durch das Deckblatt I wurde der ursprüngliche Planfeststellungsbereich auf den Bereich von der Anschlussstelle Bochum-Gerthe bis zur Anschlussstelle Bochum-Riemke verkürzt und das Autobahnkreuz A40/A43 aus dem Planfeststellungsbereich herausgelöst.

Nunmehr werden die Einwendungen und Stellungnahmen, die zum verkürzten Planfeststellungsbereich eingegangen sind (sowohl zu den Ursprungsunterlagen als auch zum Deckblatt I) erörtert.
Gegen die Ursprungsunterlagen – nördlicher Teil – wurden ca. 30 private Einwendungen, gegen das Deckblatt I ca. 8 private Einwendungen erhoben. Darüber hinaus haben die Träger öffentlicher Belange Stellung genommen. Die Haupteinwendungen haben Lärm- und Luftimmissionen zum Inhalt.

Die Erörterung beginnt am Mittwoch, 9. März 2022, 9:30 Uhr in der Fortbildungsakademie des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen (Mont Cenis) in der Stadt Herne, Mont-Cenis-Platz 1, 44627 Herne.

Bei Bedarf wird der Termin am 10. März 2022 fortgesetzt. Die Uhrzeit wird am Ende des Erörterungstages festgelegt.

In diesem Termin erhalten diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, Gelegenheit, im direkten Gespräch mit dem Vorhabenträger – der Autobahn GmbH des Bundes - unter Moderation der Bezirksregierung das Verfahren und die berührten Interessen zu erörtern. Dabei können sowohl der Vorhabenträger als auch die Einwender*innen und Träger öffentlicher Belange ihre Argumente darstellen. Die Erörterung wird nach Sachthemen (verkehrlicher Bedarf, Immissionen, Auswirkungen auf den Menschen, naturschutzfachliche Belange) gegliedert stattfinden.

Eine eventuelle Presseinfo in allen Tageszeitungen sollte zeitnah stattfinden. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt in den Amtsblättern der Städte Bochum und Herne am 25.02. bzw. 28.02.2022.
Sämtliche Einwender*innen haben sowohl die Gegenäußerung der Autobahn GmbH auf Ihre Einwendungen als auch eine Einladung zum Erörterungstermin bereits im Vorfeld erhalten.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Im Anschluss an die Erörterung erstellt die Bezirksregierung Arnsberg unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.