Bezirksregierung
Arnsberg
23.03.2021
Umwelt

Erneute Verlängerung der Anhörungsfrist für EU-Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“

Die Anhörungsfrist für die Ausweisung eines Europäischen Vogelschutzgebiets „Diemel- und Hoppecketal bei Brilon und Marsberg“ wird erneut verlängert.

Die erstmals bereits bis zum 30.4.2021 verlängerte Anhörungsfrist wird nunmehr in Abstimmung mit dem Umweltministerium letztmalig bis zum 30.6.2021 ausgedehnt.

Damit geht die Bezirksregierung Arnsberg zum einen auf die aktuellen besonderen coronabedingten Umstände ein; zum anderen besteht so die Möglichkeit bereits innerhalb der Anhörung Gespräche und Runde Tische zu führen.

Der erste ‚Runde Tisch Landwirtschaft‘ hat bereits am 11.3.2021 mit ca. 30 Teilnehmer*innen stattgefunden. Es konnten viele Vorbehalte durch Kurzvorträge und ergänzende Erläuterungen geklärt werden. U.a. hat die Koordinierungsstelle Vertragsnaturschutz des Landesamtes für Natur-, Umwelt - und Verbraucherschutz (LANUV) Details zum Vertragsnaturschutz und Ausgleichszahlungen vorgestellt.

„Der anschließende Austausch und Diskussionsrunde ist sehr konstruktiv und vorwärts gewandt verlaufen“, so Dagmar Schlaberg, Hauptdezernentin der höheren Naturschutzbehörde.

Ein ‚Runder Tisch Forstwirtschaft‘ wird nach Ostern stattfinden. Hierfür laufen derzeit die Vorbereitungen bei der Bezirksregierung.
Das öffentliche Informationsangebot und die Anhörungsunterlagen sind weiterhin unter dem folgenden Link zu finden:

Anhörungsverfahren zur Meldung des Europäischen Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ an die EU-Kommission

Das Informationsangebot der häufig gestellten Fragen wurde mittlerweile um einige Fragestellungen erweitert.

Bereits jetzt werden die eingegangenen Fragestellungen und konkreten Einwendungen behördlich intensiv geprüft. Hierzu gehört auch die Inaugenscheinnahme einzelner besonders auffälliger Flächen im Rahmen von Einwendungen. Einige Ortstermine sind bereits vereinbart.

„Wir bitten daher Betroffene darum, sich bei Bedenken so früh wie möglich mit einem konkreten Anliegen an uns zu wenden und Einwendungen frühzeitig einzureichen, damit mögliche Lösungen identifiziert und erörtert werden können“ , so Dagmar Schlaberg, Hauptdezernentin der höheren Naturschutzbehörde.

Hierfür steht unter anderem die E-Mail Adresse AnhoerungVogelschutzgebiet [at] bra [dot] nrw [dot] de (AnhoerungVogelschutzgebiet@bra [dot] nrw [dot] de) zur Verfügung.

Bis zur abgeschlossenen Meldung an die EU-Kommission über das Bundesumweltministerium handelt es sich um ein so genanntes Faktisches Vogelschutzgebiet. Die Rechtswirkung ist mit einer weitreichenden Veränderungssperre vergleichbar.