Empfehlungen des LANUV NRW bleiben weiterhin bestehen
Seit 2009 werden in Lünen im Umfeld der Industriebetriebe zwischen der Kupferstraße und dem Datteln-Hamm-Kanal Nahrungspflanzen auf ihre Schadstoffgehalte untersucht.
Da die Belastungen von Kopfsalat und Endivie in den letzten Jahren unkritische Größenordnungen erreicht haben, wurde im Jahr 2018 nur noch Grünkohl auf enthaltene Schadstoffe untersucht. Grünkohl reichert im Vergleich zu anderen Gemüsepflanzen insbesondere Schwermetalle besonders stark an.
Auch für die vorliegende Untersuchung wurden Grünkohlpflanzen an fünf Messpunkten sowohl in Gartenbeeten als auch in Containern mit Einheitserde exponiert und auf ihre Gehalte an Schwermetallen analysiert. Während die Schwermetallgehalte der im Gartenboden exponierten Pflanzen Auskunft über alle Anreicherungspfade (Wurzelaufnahme, Luft, Spritzwasser) geben, spiegeln die in Containern mit Einheitserde exponierten Pflanzen, ausschließlich die über den Luftpfad eingetragene Schwermetallbelastung wieder.
Die gesundheitliche Bewertung der Aufnahme an Blei und Cadmium erfolgt anhand einschlägiger, für das Inverkehrbringen von Marktgemüse, geltender EU-Verordnungen. Eine Bewertung von Schwermetallen, für die nicht auf EU-Verordnungen zurückgegriffen werden kann (Nickel, Arsen, Cadmium, Chrom, Kupfer und Zink) erfolgt über Kenngrößen der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Stellvertretend für gesamtverzehrtes Gemüse wird hier zur Beurteilung eine tägliche Aufnahmemenge von 250g Grünkohl unterstellt.
Eine Einordnung der über den Luftpfad eingetragenen Belastungen erfolgt anhand der durch das LANUV in NRW ermittelten üblichen Hintergrundbelastung an eher weniger belasteten Standorten.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die im Grünkohl ermittelten Gehalte an Cadmium, Chrom, Kupfer und Zink auch diesmal gesundheitlich unbedenklich sind.
Da jedoch die Belastung des Grünkohls durch Blei auch diesmal noch den EU-Höchstgehalt für Marktgemüse an einem Messpunkt geringfügig überschreitet, wird die Empfehlung, auf den Verzehr von Grünkohl zu verzichten, vorsorglich weiterhin aufrechterhalten.
Die Belastung des Grünkohls durch Nickel liegt auf dem Niveau des Vorjahres. Der luftgetragene Schadstoffeintrag bewegt sich im Bereich der NRW-Hintergrundbelastung, sodass im Vergleich zu eher geringer belasteten Standorten kein vermehrter Immissionsbeitrag festzustellen ist.
Hingegen liegt der luftgetragene Schadstoffeintrag von Arsen oberhalb der in NRW üblichen Hintergrundbelastung. Somit ist hier ein lokaler immissionsbedingter Anteil an der Arsenbelastung zu erkennen.
Mit Blick auf eine mögliche Gesundheitsgefahr durch Überschreitung einschlägiger Beurteilungswerte der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als Folge einer zusätzlichen Aufnahme von im Lüner Gartengemüse enthaltenden Nickel und Arsen, gilt jedoch wie in der Vergangenheit auch, dass die maximal empfohlene Aufnahmemenge dieser Schwermetalle bereits allein durch den Verzehr von Nahrungsmitteln aus dem allgemeinen Warenkorb überschritten wird.
Zur Minderung der Zufuhr dieser Schwermetalle empfiehlt das LANUV NRW eher, auf bestimmte Nahrungsmittel zu verzichten. Für Arsen bedeutet dies z.B. den Verzehr von braunem Reis bzw. solchen Reisprodukten einzuschränken. Zur Minderung der Nickelzufuhr empfiehlt das LANUV NRW insbesondere die Meidung von bestimmten Nüssen (Pecannüsse, Cashewkerne) sowie von schwarzem Tee und milchfreier Schokolade etc..
Die Untersuchungen in Lüner Gärten werden auch in diesem Jahr fortgeführt.
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