Bezirksregierung
Arnsberg
14.02.2018

Dortmunder Haushalt 2018 durch Bezirksregierung genehmigt

Der Arnsberger Regierungspräsident Hans-Josef Vogel hat am 13. Februar 2018 im Rahmen eines Dortmund-Besuchs im Rathaus Oberbürgermeister Ullrich Sierau die Genehmigung des Haushalts 2018 überreicht.

Der Arnsberger Regierungspräsident Hans-Josef Vogel hat am 13. Februar 2018 im Rahmen eines Dortmund-Besuchs im Rathaus Oberbürgermeister Ullrich Sierau die Genehmigung des Haushalts 2018 überreicht.

OB Sierau: „Bestätigung für unser Handeln“

„Die sehr schnelle Genehmigung bestärkt uns in unserem Handeln und würdigt die städtischen Anstrengungen der letzten Jahre“, so OB Ullrich Sierau. „Uns ist es erneut gelungen, aus eigener Kraft einen genehmigten Haushalt aufzustellen. Anders als umliegende Großstädte kommt Dortmund ohne Millionenhilfen des Landes aus dem sogenannten „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ aus. Eine Teilnahme an diesem Stärkungspakt wäre verbunden mit massiven Einschnitten bei Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger und einer erhöhten Steuerbelastung für die Bevölkerung und Unternehmen.“

Regierungspräsident Vogel: „Anerkennung“

„Die jetzige Genehmigung ist Anerkennung für den bisherigen Dortmunder Kurs“, so Regierungspräsident Hans-Josef Vogel: „Die Stadt schafft es seit 2006, ihren Haushalt ohne ein Haushaltssicherungskonzept zu steuern. Dortmunds Verzicht auf Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen erspart dem Land Finanzierungshilfen und die Stadt bleibt handlungsfähig. Sie kann investieren. Stadt und Bezirksregierung sind sich einig, dass dies so bleiben sollte.“

Positive Entwicklung

Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau weist darauf hin, dass der Stadt Dortmund neben den eigenen Anstrengungen auch zu Gute komme, dass maßgebliche volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen und Dortmunder Kennzahlen derzeit so gut sind wie schon lange nicht mehr. Dies zeigt sich u. a. an den über das Jahr gesehenen positiven Trends bei der Arbeitslosenquote, am weiter anhaltenden historisch niedrigen Zinsniveau und an einem vergleichsweise hohen Steueraufkommen.

Kommunale Aufgaben werden unzureichend erstattet

Allerdings, so der Oberbürgermeister, hat auch die diesjährige Planung des Haushaltsjahres 2018 ff. gezeigt, dass die Rahmenbedingungen zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltsplanes immer schwieriger werden. Faktoren, die die Kommune selbst nicht beeinflussen kann, verstärken sich und erschweren die Möglichkeiten einer selbstbestimmten Planung von Jahr zu Jahr. Vor allem im sozialen Bereich übernimmt die Stadt gesamtstaatliche Aufgaben, die vielfach nicht oder nicht ausreichend erstattet werden.

Haushaltsausgleich bleibt das perspektivische Ziel

Diese unzureichende Erstattung von Bund und Land bedeutet für Dortmund, dass Konsolidierungsprojekte und Maßnahmen aus dem Zukunftspakt Memorandum teilweise von neuen Belastungen des städtischen Haushaltes wieder aufgezehrt werden, so dass es der Stadt Dortmund noch nicht gelungen ist, einen ausgeglichen Haushalt aufzustellen.

Für das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich bei einem Ertragsvolumen von rund 2,40 Mrd. Euro und einem Aufwandsvolumen von rund 2,45 Mrd. Euro ein Jahresfehlbedarf in Höhe von rund 51,9 Mio. Euro. Dieser liegt ca. 23,1 Mio. Euro unter der sog. „5-%-Grenze“, die nach § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslöst. Der Haushaltsausgleich ist und bleibt jedoch weiterhin das perspektivische Ziel und ist mit dem vorgelegten Haushaltsplan in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2021 vorgesehen.

„Für einen dauerhaften Haushaltsausgleich muss aber auch das Land als verlässlicher Partner seiner Verantwortung für eine den Aufgaben angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen gerecht werden“, so OB Ullrich Sierau. „Weitere Belastungen müssen vermieden werden, Schritte zur Entlastung aller Kommunen müssen schnellstmöglich erfolgen.“

Millionen fließen in die städtische Infrastruktur

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass es im genehmigten Haushaltsplan 2018 gelungen ist, erneut eine Vielzahl von Investitionsmaßnahmen zu berücksichtigen, die den Erhalt und die Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur sicherstellen. „Davon werden die Bürgerinnen und Bürger weiterhin profitieren“, so Ullrich Sierau.

Insgesamt ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 220,5 Mio. Euro veranschlagt. Demgegenüber stehen Einzahlungen aus Förderungen, Zuweisungen und Verkäufen in Höhe von 94,2 Mio. Euro. Die Investitionsplanung ist dabei weiterhin geprägt von Förderprogrammen des Bundes sowie des Landes NRW. Im Vergleich zu 2017 ist hierbei herauszustellen, dass das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) um ein zweites Kapitel erweitert wurde, mit dem der Stadt Dortmund weitere Mittel in Höhe von rund 63 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Analog zu den Vorstellungen des Gesetzgebers fließen diese Mittel insbesondere in die Dortmunder Schulinfrastruktur.