Bezirksregierung weist Vorwürfe der Landtagsabgeordneten Anja Butschkau zurück
Angesichts der gegenwärtigen öffentlichen Diskussion um den durch die Bezirksregierung ausgesprochenen Ausschluss eines Dortmunder Schülers von der weiteren Abschlussprüfung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses weist die Bezirksregierung nochmals auf die Faktenlage hin. Zugleich weist die Bezirksregierung Arnsberg die von der Landtagsabgeordneten Anja Butschkau, möglicherweise in Unkenntnis der Faktenlage, erhobenen Vorwürfe einer unangemessenen und ungerechten Entscheidung zurück.
Entgegen der vom Schüler in den Medien verbreiteten Darstellung, das Aufsetzen der Maske lediglich vergessen und diese nach Ermahnung sogleich aufgesetzt zu haben, stellt sich der Sachverhalt anders dar. Tatsächlich hat ein konsequent regelwidriges und respektloses, selbst am Folgetag noch uneinsichtiges Verhalten des betreffenden Schülers nach Beendigung einer Prüfungsarbeit zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses zu der bekannten, am übernächsten Tag getroffenen Entscheidung geführt. Der Schüler hatte sich nicht an die von ihm schriftlich vor Beginn der Prüfungen akzeptierten Hygieneregeln gehalten. Konkret: Verweigerung eine Mund-Nase-Bedeckung außerhalb des Prüfungsraumes zu tragen.
Hinzu kam eine nachhaltige Störung des Unterrichts durch Lärm in der Schule, die ihre Räume für die externen Prüfungen zur Verfügung gestellt hatte. Mehrfache Aufforderungen einer Lehrerin und im Anschluss daran sogar seitens der Vorsitzenden der Prüfungskommission, sich entsprechend zu verhalten, wurden ignoriert.
Maßgeblich für die getroffene Entscheidung ist die derzeitige Pandemielage und die damit verbundenen allgemeinen Verhaltensregeln, insbesondere in öffentlichen Räumen, die den Prüflingen ausdrücklich bekannt gemacht wurden und von diesen schriftlich bestätigt wurden. Die formulierten Hygieneregeln dienen dem Infektionsschutz aller Prüfungsteilnehmer*innen, der Mitglieder der Prüfungskommission sowie aller anderen an der betreffenden Schule sich aufhaltenden Schüler*innen sowie Lehrer*innen und sonstigen Mitarbeiteri*innen
Der betreffende Schüler ist anwaltlich vertreten, da er von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch macht und eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hat. Ein Vergleichsvorschlag, der dem Schüler bereits im August eine Fortsetzung der Prüfungen ermöglicht, ist formuliert und wird von der Bezirksregierung begrüßt. Eine Entscheidung darüber durch den Schüler steht noch aus.
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