Bezirksregierung nimmt Stellung zur derzeitigen Quarantänesituation
Die Unterbringung von Asylbewerber*innen erfolgt im Land NRW für die Dauer von ca. 6 Monaten bis zu etwa 2 Jahren in Gemeinschaftsunterkünften des Landes wie der ZUE Olpe. Die Unterbringung erfolgt nach landesweit einheitlichen Standards.
Bereits zu Beginn der Pandemie im letzten Jahr sind in den Unterkünften zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um die Ansteckungsgefahr für die dort untergebrachten Personen möglichst gering zu halten. So werden beispielsweise die Zimmer mit maximal 4 Personen belegt. Darüber hinaus sind die Bewohner*innen in Gruppen (sog. Kohorten) aufgeteilt, die gemeinsam an Mahlzeiten, Freizeitangeboten etc. teilnehmen und möglichst wenig Kontakt zu den anderen Bewohnergruppen haben. Es besteht eine Maskenpflicht überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Selbstverständlich werden Kontaktflächen regelmäßig desinfiziert und auch für die Händedesinfektion steht ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Die Maßnahmen zum Infektionsschutz werden laufend an die aktuell geltenden Coronaschutzregeln angepasst.
Zurzeit befinden sich 129 Bewohner*innen in der Einrichtung, die auf eine Unterbringung von 400 Personen ausgelegt ist. Ein getrennter Quarantänebereich ist seit Beginn der Pandemie eingerichtet, so dass eine Trennung zwischen Infizierten, Kontaktpersonen 1. Grades und den übrigen Bewohner*innen gegeben ist.
Aufgrund des Auftretens von mehreren Covid-19 Infektionen mit der hochansteckenden britischen Mutation sind zum Schutz der Bewohner*innen zeitlich begrenzt vom zuständigen Gesundheitsamt strenge Quarantäneregeln angeordnet worden.
Innerhalb der ZUE wird viel dafür getan, den Bewohner*innen die schwierige Quarantänezeit zu erleichtern. So werden Besorgungen für den täglichen Bedarf durch den Betreuungsdienstleister organisiert und die Bewohner*innen werden auf ihren Zimmern mit Beschäftigungsmöglichkeiten (z.B. Spiele, Mal- und Bastelangebote) versorgt.
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