Bezirksregierung
Arnsberg
14.03.2018
Erörterungstermin Ausbau A44

Bezirksregierung lädt zum direkten Gespräch

Gegen den geplanten Ausbau der A44 zwischen dem Autobahnkreuz Dort-mund/Unna und der Anschlussstelle Unna-Ost wurden diverse private Einwendungen erhoben. Deshalb führt die Bezirksregierung Arnsberg nun mit den Beteiligten einen Erörterungstermin durch. Dieser ist angesetzt für Montag, den 19. März 2018, 09:30 Uhr im Ratssaal, Rathausplatz 1, 59423 Unna. Bei Bedarf wird der Erörterungstermin am Dienstag, 20. März, fortgesetzt.

Gegen den geplanten Ausbau der A44 zwischen dem Autobahnkreuz Dort-mund/Unna und der Anschlussstelle Unna-Ost wurden diverse private Einwendungen erhoben. Deshalb führt die Bezirksregierung Arnsberg nun mit den Beteiligten einen Erörterungstermin durch. Dieser ist angesetzt für Montag, den 19. März 2018, 09:30 Uhr im Ratssaal, Rathausplatz 1, 59423 Unna. Bei Bedarf wird der Erörterungstermin am Dienstag, 20. März, fortgesetzt.

In diesem Termin erhalten diejenigen, die rechtzeitig Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben haben, Gelegenheit, im direkten Gespräch mit dem Vorhabenträger – dem Landesbetrieb Straßen NRW - unter Moderation der Bezirksregierung das Verfahren und die berührten Interessen zu erörtern. Dabei erhält der Landesbetrieb Straßen.NRW Gelegenheit, um Akzeptanz für sein Vorhaben zu werben sowie die Gegner des Vorhabens die Möglichkeit, ihre Argumente darzustellen.

Zum Projekt: Die Bezirksregierung Arnsberg hat Ende September 2016 auf Antrag des Landesbetriebs Straßen NRW das Anhörungsverfahren in dem oben genannten Verfahren nach dem Fernstraßengesetz eingeleitet. Die Maßnahme umfasst den 6-streifigen Ausbau der A 44 vom AK Dortmund/Unna bis zur AS Unna-Ost mit Umbau des AK Dortmund/Unna. Dabei wird das Autobahnkreuz vollständig nach dem Vorbild des Kamener Kreuzes (A1/A2) mit sog. „Überfliegern“ umgestaltet.

Themen wie Lärmimmissionen und Grundstücksinanspruchnahmen haben die Betroffenen besonders beschäftigt. Darüber hinaus haben auch Träger öffentlicher Belange (u. a. Untere Wasserbehörde, Höhere Naturschutzbehörde) Stellung genommen.

Sämtliche Einwenderinnen und Einwender sowie Träger öffentlicher Belange haben die Gegenäußerung auf ihre Einwendung/ Stellungnahme mit der schriftlichen Einladung zum Erörterungstermin in der 8./9. KW erhalten.

Der Termin ist nicht öffentlich.

Sofern keine Planänderung angestrebt wird, befindet die Bezirksregierung Arnsberg unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen im Anschluss an die Erörterung über den Ausgang des Planfeststellungsverfahrens.