Bezirksregierung Arnsberg plant weitere Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum
Mittlerweile sind konstruktive Gespräche mit dem Eigentümer der Immobilie zum Abschluss gekommen, die die Eröffnung einer weiteren Erstaufnahmeeinrichtung in einem Verwaltungsgebäude ermöglichen.
Die erforderlichen vertragsrechtlichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer und die notwendige Klärung rechtlicher Fragestellungen mit der Stadt Bochum sowie dem Fachministerium in Düsseldorf sind mittlerweile abgeschlossen.
Der entsprechende Mietvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, soll zunächst für zehn Jahre gelten und kann um weitere fünf Jahre verlängert werden. Die Immobilie ermöglicht die Unterbringung von bis zu 750 Personen.
Durch die neue Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum reduziert sich die Aufnahmeverpflichtung in städtischer Verantwortung bzw. Einrichtungen in gleicher Anzahl.
Die bisherigen Planungen sehen den Beginn der Belegung im Dezember vor, je nach dem konkreten Ablauf der erforderlichen Umbau- und Einrichtungsarbeiten. Die notwendigen Ausschreibungen für den Betreuungsdienst, den Sicherheitsdienst und das Catering müssen noch erfolgen. Wie in jeder Unterbringungseinrichtung des Landes werden Betreuungsdienst und Sicherheitsdienst 24 Stunden an allen Wochentagen vor Ort sein.
In der Stadt Bochum betreibt das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, bereits jetzt schon die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) und eine weitere Unterkunft.
Asylsuchende, die sich in Nordrhein-Westfalen als asylsuchend melden, kommen zuerst in die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum. Dort werden sie registriert. Anschließend werden die Personen, die ihren Asylantrag nach dem Verteilschlüssel des Bundes in Nordrhein-Westfalen stellen dürfen, in eine der fünf Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes gebracht. Dort verbleiben sie ca. zwei bis vier Wochen. Hier werden sie ärztlich untersucht und stellen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). So auch in der zukünftigen EAE in Bochum.
Anschließend werden die Asylsuchenden in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes untergebracht. Hier warten sie die Entscheidung des BAMF über ihren Asylantrag ab.
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