Bezirksregierung Arnsberg erteilt Zustimmung
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat durch seine Entscheidung am 26.02.2018 sein Urteil aus dem Jahr 2013 bestätigt und hält an seiner Rechtsauffassung fest. Hiernach genügt die Beseitigung des Schmutzwassers über Kleinkläranlagen nicht den allgemeinen Anforderungen an eine geordnete Abwasserbeseitigung.
Die Gemeinde Welver, unterlegene Klägerin in beiden Verfahren, hat im Nachgang zu der letzten Entscheidung die Fortschreibung ihres Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für die Jahre 2018-2023 der Bezirksregierung Arnsberg am 05.07.2018 zur Zustimmung vorgelegt. Die Zustimmung ist unter zwei Nebenbestimmungen erteilt worden.
Zum einen hat die Gemeinde während der Gültigkeitsdauer dieses ABK fortlaufend der Bezirksregierung über den Stand der Arbeiten zu berichten und zum anderen zu prüfen, ob die bestehende Bebauung im Außenbereich ebenfalls an den Kanal anschließbar ist.
In ihrem Abwasserbeseitigungskonzept hat die Gemeinde Welver auch die Planung und den Bau der Kanalisation in den vier Ortsteilen Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn festgeschrieben. Die Kanalisierungspflicht dieser Ortsteile war Hauptstreitpunkt in beiden Gerichtsverfahren.
Folgender Zeitplan ist damit verbindlich:
2019: Durchführung der Planung zum Bau der Kanalisation in den vier Ortsteilen
2020: Bau der Kanalisation in Klotingen
2021: Bau der Kanalisation in Einecke
2022: Bau der Kanalisation in Berwicke
2023: Bau der Kanalisation in Stocklarn
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