Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für den Märkischen Kreis bestellt
Sven Bieker wurde zum 1. Januar 2024 erneut (nach 2017) als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Märkischer Kreis 17 mit circa 2.700 Liegenschaften bestellt. Sein Kehrbezirk umfasst die Stadt Neuenrade mit den Ortsteilen Küntrop und Blintrop sowie aus der Stadt Balve die Ortsteile Garbeck mit Höveringhausen und Leveringhausen.
Sven Bieker besitzt die Zusatzqualifikation "Gebäudeenergieberater" und sein Schornsteinfegerbetrieb ist nach dem Gütesiegelverfahren "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" der akkreditierten Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand in Deutschland (ZdH-Zert GmbH) zertifiziert.
Björn Katzenberg wurde zum 1. Januar 2024 erneut (nach 2017) als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Märkischer Kreis 20 mit circa 2.700 Liegenschaften bestellt. Sein Kehrbezirk umfasst die Plettenberger Ortsteile Himmelmert, Kückelheim sowie die Ortschaften Herscheid und Valbert.
Björn Katzenberg besitzt die Zusatzqualifikation "Gebäudeenergieberater" und sein Schornsteinfegerbetrieb ist nach dem Gütesiegelverfahren "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" der akkreditierten Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand in Deutschland (ZdH-Zert GmbH) zertifiziert.
Hintergrund
Mit der Reform des Schornsteinfegerrechts Anfang 2013 wurde im Schornsteinfegerhandwerk Wettbewerb eingeführt. Zudem wurde die Vergabe von Kehrbezirken „auf Lebenszeit“ abgeschafft. Freiwerdende Kehrbezirke werden seitdem öffentlich ausgeschrieben und auf sieben Jahre befristet vergeben. Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es insgesamt 320 Kehrbezirke, von denen im vergangenen Jahr 28 ausgeschrieben und vergeben wurden.
Die Auswahl unter den Bewerbenden wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in der Regel zusätzlich Auswahlgespräche durch.
Nach Ablauf der sieben Jahren können sich die jeweiligen Kehrbezirksinhaberinnen und -inhaber erneut um den bisher verwalteten Bezirk bewerben.
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