Auslegung der Planunterlagen für den Ausbau der B 236 in der Ortsdurchfahrt Nachrodt südlich der Lennebrücke
Die Bezirksregierung Arnsberg führt auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW das Planfeststellungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit dem Bundesfernstraßengesetz für das o. a. Verfahren durch. Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau der gesamten Ortsdurchfahrt Nachrodt südlich der Lennebrücke, 2. Bauabschnitt einschließlich Verlegung der Lennebrücke.
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Nachrodt beinhaltet den Ausbau der B 236 – Hagener Straße – und den Neubau der Lennebrücke. Es erfolgt ein Ausbau in neuer Trassenlage bedingt durch die Neuplanung der Lennebrücke in neuer Lage. Die bestehende Streckencharakteristik der B 236 bleibt erhalten. Der Neubau der Lennebrücke ist nötig geworden, da die bestehende Lennebrücke bereits heute nur noch im Einrichtungsverkehr befahrbar ist. Eine Sanierung unter Verkehr ist aufgrund der heutigen Sicherheitsvorschriften über eine einseitige Sperrung nicht mehr möglich und eine langfristige Vollsperrung des Lennetals kommt wegen der Verkehrsbelastung und der langen Umleitungsstrecke nicht in Frage.
Die neue Trassenlage, bedingt durch die geplante Brücke, verbessert die verkehrliche Situation im Bereich der Ehrenmalstraße/ Sparkasse durch die Beseitigung der unübersichtlichen scharfen 90-Grad-Kurve. Weiterhin entsteht durch die beidseitig geplanten neuen getrennten Rad- und Gehwege, die Anlage von drei zusätzlichen Querungshilfen und die Neuplanung der Bushaltestelle eine höhere Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Durch den Rückbau der bestehenden alten Brücke und einen Neubau einer Brücke nahe dem östlichen Lenne-Ufer werden die bestehenden Abflussbehinderungen entschärft bzw. die Barrierewirkungen auf die am und im Wasser lebenden Tierarten verringert.
Die Planunterlagen umfassen einen Straßenteil (Teil A) und einen „Düker“teil (Teil B). Als Düker wird eine Rohrleitung zur Unterquerung einer Straße oder eines Flusses bezeichnet; hier geht es um die Lenne-Querung. Beide Teile – Straßenbaumaßnahme und Dükerbauwerke – sind selbstständige Vorhaben, die jeweils ein Planfeststellungsverfahren erfordern. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften (§78 VwVfG NRW) konnten beide Teile zu einem Verfahren zusammengefasst werden.
Die Planunterlagen werden in der Zeit von 14.3.2022 bis einschließlich 13.4.2022 bei der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde zur allgemeinen Ansicht ausliegen – unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Die Auslage wird durch ortsübliche Bekanntgabe vorab bekanntgemacht. Einsehbar sind die Planunterlagen in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter http://www.bra.nrw.de/-3583.
Alle Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt sind, können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschl. 13.5.2022) bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde Einwendungen zu dem Vorhaben erheben.
Eingehende Einwendungen werden dem Vorhabenträger zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.
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