Auslage der Planänderungen zum geplanten Ausbau der A45 zwischen AK Hagen und AK Westhofen
Notwendig wurde die Planänderung zum Verfahren aufgrund von eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen. Aus diesen ergaben sich Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen, die nun in Form eines sogenannten Deckblatts Berücksichtigung finden. Die Planänderungen zielen auf Themen wie zum Beispiel Anpassungen der Lärmschutzbedingungen ab.
Die betroffene Öffentlichkeit kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (25.11.2024 einschließlich) schriftlich oder per Mail bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 25, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg, Aktenzeichen 25.04-1.11-01/20, planfeststellungstrasse25 [at] bra [dot] nrw [dot] de (planfeststellungstrasse25@bra [dot] nrw [dot] de) Einwendungen zu der Planänderung erheben.
Eingehende Einwendungen werden der Autobahn GmbH zur Gegenäußerung zugeleitet.
Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser vorher orts-üblich bekanntgemacht. Sofern keine weiteren Planänderungen angestrebt werden, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.