Anhaltende Trockenheit: Entnahmen von Wasser mittels fahrbarer Behältnisse, Pump- und Saugvorrichtungen aus Ruhr, Lenne und Sieg untersagt
Sie gelten für die Lenne, für die Ruhr und die Sieg im Regierungsbezirk Arnsberg. Die Verfügungen treten am 9. Juli 2023 in Kraft und bleiben voraussichtlich bis zum 30. November 2023 bestehen.
Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen können im Einzelfall mit Bußgeldern geahndet werden.
Zum Hintergrund
Die Pegelstände an Ruhr, Lenne und Sieg befinden sich bereits wieder unterhalb des mittleren Niedrigwassers und damit teilweise häufig auf einem kritischen Niveau. Mit sinkenden Wasserständen verschlechtern sich die Lebensraumbedingungen für Gewässerorganismen zunehmend. Verstärkt wird das schnelle Absinken der Wasserstände noch durch das Dürrejahr 2022. Um dieser kritischen Entwicklung – auch unter Berücksichtigung der für die nächsten Wochen gemeldeten Wetterlage – entgegenzuwirken, erlässt die Bezirksregierung Arnsberg die Allgemeinverfügungen.
Diese finden Sie unter Downloads.
Da sich der Wasserstand der Lippe im Regierungsbezirk Arnsberg derzeit noch in einem weniger kritischen Bereich befindet, wird auf eine entsprechende Allgemeinverfügung für die Lippe zunächst verzichtet. Die Bezirksregierung Arnsberg bittet jedoch auch für die Lippe eindringlich um eine sparsame Wasserentnahme, um Tiere und Pflanzen zu schützen.
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