Bezirksregierung
Arnsberg
25.01.2021
Bezirksregierung Arnsberg erteilt Genehmigung unter Auflagen

Abschlussbetriebsplan für den Grubenwasseranstieg der Zentralen Wasserhaltung Lohberg zugelassen

Die NRW-weit als Bergbehörde zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat den Abschlussbetriebsplan für den Grubenwasseranstieg im Bereich der Zentralen Wasserhaltung Lohberg der RAG Aktiengesellschaft mit Auflagen genehmigt.

Die NRW-weit als Bergbehörde zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat den Abschlussbetriebsplan für den Grubenwasseranstieg im Bereich der Zentralen Wasserhaltung Lohberg der RAG Aktiengesellschaft mit Auflagen genehmigt.

Damit kann der Grubenwasseranstieg bis in das geplante Endniveau von – 630 mNN erfolgen. Die Zentrale Wasserhaltung Lohberg dient in Zukunft als sog. Ewigkeitsstandort zur Hebung und Ableitung des Grubenwassers aus dem Bereich des mittleren Ruhrreviers.

Zur Überwachung des Grubenwasseranstiegs sind umfangreiche Monitoringprogramme und weitere Untersuchungen rechtsverbindlich in der Genehmigung festgelegt worden. Das Monitoring, dessen Ergebnisse veröffentlicht werden, umfasst ein dichtes Netz von vorhandenen Grundwasserpegeln und weitere zusätzlich zu erstellende tiefe Grundwasserpegel. Weiterhin muss die Tagesoberfläche messtechnisch auf Bodenbewegungen, die möglicherweise durch den Grubenwasseranstieg entstehen können, sowie im Hinblick auf die Freisetzung von Grubengas überwacht werden.

Das Grubenwasser wird während der mehrere Jahre dauernden Anstiegsphase auf seine Inhaltstoffe intensiv untersucht.

Nach erfolgtem Anstieg wird das Grubenwasser am Standort Lohberg gehoben und in den Rhein eingeleitet. Die Gutachter gehen davon aus, dass sich die einzuleitende Grubenwassermenge sowie die Schadstofffracht und Mineralisierung reduzieren werden. Von daher ist auch eine Verbesserung der Qualität des Rheinwassers zu erwarten.