Bezirksregierung
Arnsberg
25.06.2018

5. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis in Lippetal

Erneute öffentliche Auslegung vom 09.07.2018 bis zum 10.08.2018 - Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB).

Erneute öffentliche Auslegung vom 09.07.2018 bis zum 10.08.2018 - Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB).

Der Erarbeitungsbeschluss des Regionalrates Arnsberg vom 28.09.2017 zur 5. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis in Lippetal umfasste die Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB-Z) vorrangig mit Nutzung einer Wärmeauskopplung aus dem Kraftwerk Westfalen einschließlich der Ergänzung zu Ziel 11.

Im Rahmen des eingeleiteten Erarbeitungsverfahrens hat sich auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie der Ergebnisse der gem. § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) durchgeführten Erörterung eine wesentliche Änderung der Planunterlagen ergeben.

Es ist vorgesehen, die bisher angestrebte Zweckbindung des GIB entfallen zu lassen, womit sich auch eine Ergänzung der Erläuterungen zu Ziel 11 des Regionalplanes erübrigt. Der Entfall der Zweckbindung ergibt sich aus den vielfältigen Bemühungen auf Bundes-, wie auch auf Landesebene den Ausstieg aus der Steinkohle mit neuen Technologien und Projekten (z.B. „Power-to-Heat“) zu begleiten. Von der ursprünglich beabsichtigten Zweckbindung des GIB wird abgesehen, damit die innovativen wirtschaftlichen Entwicklungen nicht durch eine Einengung der planerischen Festlegung erschwert werden. Darüber hinaus hat sich die Abgrenzung des Plangebietes gegenüber der Fassung des Erarbeitungsbeschlusses verändert. Die faktische Anbindung des GIB an den vorhandenen GIB-Z „Autohof Lippetal“ wird auch zeichnerisch nachvollzogen. Die zwischen Autobahnauffahrt und neuem GIB gelegene Fläche ist heute bereits in weiten Teilen bebaut, sodass durch diese zeichnerische Festlegung keine neuen Wirtschaftsflächen entstehen, sondern im Wesentlichen der Bestand nachvollzogen wird.

Im Zeitraum vom 09.07.2018 bis einschließlich 10.08.2018 liegen die geänderten Unterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes haben die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit, zur Änderung des Regionalplanes Stellung zu nehmen. Weitere Informationen zu Ort und Zeitraum der öffentlichen Auslegung sowie zum Abgeben von Stellungnahmen finden Sie im Amtsblatt Nr. 25.

Die Planungsunterlagen, die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung zur Einsicht bereit liegen, sind auch hier abrufbar.