Bezirksregierung
Arnsberg

Künstlerinnen und Künstler in die Kita

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.

Was wird gefördert?

Projekte aus einzelnen Kunstsparten oder auch spartenübergreifende Projekte.

Wie viel Förderung gibt es?

Pro Projekt werden Projektkosten bis maximal 3.000 Euro berücksichtigt und die Landesförderung beträgt 2.700 Euro (90 %). Durch die Einrichtungen bzw. deren Träger ist damit ein Eigenanteil von 300 Euro (10 %) zu leisten.

Was sind die Kriterien?

Die Förderung ist wie folgt zu verwenden:

  • Projekt von 40 Einheiten à 90 Minuten
  • Mindestens 25 Einheiten sind für die Projektdurchführung vorzusehen.
  • Maximal 15 Einheiten können für die Vor- und Nachbereitung des Projektes berücksichtigt werden.
  • Es wird von einem Honorarsatz von 27,50 Euro je 45 Minuten / 55 Euro je 90 Minuten sowie einem Bedarf von 800 Euro für Sach- und Reiseausgaben ausgegangen.
  • Die Teilnahme an projektbegleitenden Erfahrungsaustauschen oder Fortbildungen ist kostenfrei.

Voraussetzungen für die externen Kooperationspartner (Künstlerinnen, Künstler, Mitarbeitende von Kultureinrichtungen):

Bevor die externen Kooperationspartner in den Einrichtungen tätig werden, ist dort ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Die externen Kooperationspartner verpflichten sich, mindestens an einer der eintägigen programmbegleitenden Veranstaltungen (Erfahrungsaustausche oder Fortbildungen) teilzunehmen. Die Teilnahme ist nicht erforderlich, wenn ein Teilnahmenachweis zu einer programmbegleitenden Veranstaltung aus der Pilotierungsphase des Programms vorgelegt werden kann.
 

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Bewerbung und Antragstellung erfolgen online über das Kulturweb

Die Anträge für mehrere Einrichtungen einer Gemeinde / eines Trägers sind gebündelt zu stellen.

Zur Bewerbung sind pro Projekt zwei Formulare auszufüllen und bei Antragstellung hochzuladen:

  • Formular "Projektbeschreibung"
  • Formular "Projektpartnerschaft" (für Kultureinrichtungen oder für Einzelpersonen)

Die Formulare sind auf dieser Seite im Downloadbereich hinterlegt.

Falls die Kooperationspartner bereits an einem programmbegleitenden Erfahrungsaustausch teilgenommen haben, können auch die zugehörigen Teilnahmebescheinigungen als Nachweis hochgeladen werden.

Weitere Anlagen zur Bewerbung können nicht berücksichtigt werden.

Nach Ende der Bewerbungsfrist entscheidet eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Bereiche Kulturelle Bildung, Frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung, welche Projekte für eine Förderung empfohlen werden.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt die Juryentscheidung mit.

Nach der Juryentscheidung werden Sie per E-Mail über die weiteren Schritte informiert.
(Die Übersendung unterschriebener Antragsunterlagen an uns ist erst dann erforderlich, wenn Ihnen per E-Mail ein positiver Juryentscheid mitgeteilt wurde.)

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Bewerbungsfristen:

1. Zeitraum: 15.02.2024     (Durchführungszeitraum: April 2024 bis September 2024)

2. Zeitraum: 31.07.2024    (Durchführungszeitraum: Oktober 2024 bis März 2025)

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Bewerbung und Antragstellung erfolgen online über das Kulturweb

Fördernehmercockpit

Hinweise zum Ausfüllen des Onlineantrags finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.

Nach erfolgreichem Juryverfahren senden Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an:

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG sowie auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung sowie den Regelungen der Förderhinweise auf der Internetseite des Ministerium für Kultur und Wissenschaft.