©Bezirksregierung Arnsberg
Kriegsgräberfürsorge
Die Bezirksregierung Arnsberg setzt Mittel für die Pflege, Unterhaltung und Sonderinstandsetzung der Kriegsgräber nach dem Gräbergesetz fest, verteilt die vom Bundesverwaltungsamt zugewiesenen Mittel anteilmäßig an die Gemeinden weiter und kontrolliert deren Verwendung.
Gleiches gilt hinsichtlich der Ruherechtsentschädigungen für die Kriegsgräber gegenüber den Friedhofsträgern.
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