
Heimhoftheater in Würgendorf bei Burbach / ©Georg Hennecke
Kommunale Theater
Die Förderziele bestehen
- in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur,
- in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Kinder- und Jugendtheater sowie
- in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft,
- Kommunale Jugend- und Kindertheater.
Was wird gefördert?
- Betriebskostenzuschüsse,
- Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen,
- Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.
Wieviel Förderung gibt es?
Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Was sind die Kriterien? Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Antragsteller*innen haben einen Eigenanteil von 20 Prozent zu erbringen. Die Finanzierung des Eigenanteils muss gewährleistet sein.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Vorzulegen ist
- der Antrag auf Zuwendung für öffentliche Antragsteller*innen,
- eine Kurzbeschreibung der Maßnahme sowie
- ein Kosten- und Finanzierungsplan.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
ganzjährig
Wo kann ein Förderantrag gestellt werden?
Die Antragstellung erfolgt bei der
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48 „Kunst und Kultur“
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
Ab sofort können Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden:
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung.