©Clemens Scheumann
Kirchensachen
Genehmigungen
Aufgrund des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens sowie des Staatsgesetzes betreffend die Kirchenverfassung der evangelischen Landeskirchen obliegt der Bezirksregierung die formelle Prüfung bestimmter bedeutender rechtsgeschäftlicher Vorgänge von Kirchengemeinden (Veräußerungen von bestimmten Vermögensgegenständen, Darlehnsaufnahmen, Gebührenordnung für Friedhöfe u. ä.) sowie die staatliche Anerkennung bei Umpfarrungen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung der 16 Patronate und 3 Sonderliegenschaften wahrgenommen.
Zuwendungen/Zuschüsse
- Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für eine der jüdischen Tradition entsprechende Erhaltung und Pflege der geschlossenen jüdischen Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen.
Empfänger der Zuwendungen sind zum einen Städte und Gemeinden sowie jüdische Kultusgemeinden.
Der Landeszuschuss für die Unterhaltung der jüdischen Friedhöfe ist mit folgendem Verwendungsnachweisformular geltend zu machen. - Zudem erfolgen im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung Bereitstellungen der Katasterzuschüsse für evangelische und katholische Kirchen.
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