
JeKits-Instrumentenförderung
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden oder Gemeindeverbände, in denen Grund- oder Förderschulen im Schuljahr 2025/2026 am JeKits-Programm im Schwerpunkt Instrumente teilnehmen. Haben sich Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Durchführung des Programms zu einem Verbund zusammengeschlossen, kann der Antrag auch durch die federführende Kommune für den Verbund gestellt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Anschaffungskosten der für den Schwerpunkt Instrumente im Schuljahr 2025/2026 erforderlichen Musikinstrumente. Als erforderlich wird dabei die Anzahl an Instrumenten betrachtet, die benötigt wird, um jedem in diesem Schwerpunkt teilnehmenden Kind kostenlos ein Instrument zur Verfügung zu stellen. Zuwendungsfähig sind die tatsächlichen Anschaffungskosten der Musikinstrumente bis zu einem maximalen Durchschnittspreis von 250 Euro pro Instrument.
Im Rahmen des maximalen Durchschnittspreises werden auch werterhaltende Maßnahmen, wie zum Beispiel die händlerseitige Übernahme einer erweiterten Gewährleistung oder die Instandsetzung gebrauchter Musikinstrumente, soweit sie investiven Charakter hat, bezuschusst, nicht jedoch die laufende Beschaffung von Verbrauchs- beziehungsweise Ersatzmaterialien wie Saiten oder Blättchen.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Anträge können ausschließlich online über die Plattform kultur.web.nrw.de gestellt werden. In der Zeit vom 15. April bis zum 15. September 2025 können Sie einen Zuwendungsantrag einreichen. Die Musikinstrumente dürfen noch nicht bestellt/beschafft beziehungsweise repariert worden sein.
Als Anlage zum Online-Antrag muss das Formular „Formblatt zur Förderung der Anschaffung oder Instandsetzung von Instrumenten im JeKits-Programm“ ausgefüllt und hochgeladen werden. Das Formular und die Ausfüllhinweise finden Sie in den Downloads. Falls Sie in einer Kommune mit mehreren Bildungspartnern mit den teilnehmenden Schulen kooperieren, hat jeder Bildungspartner ein eigenes Formular auszufüllen und alle Formulare sind dem Online-Antrag beizufügen.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung.