Bezirksregierung
Arnsberg

Dritte Orte – Förderprogramm zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur

„Dritte Orte“ bieten Raum für Kultur, Bildung und Begegnung. Durch die Vernetzung mit bestehenden Angeboten und Akteuren sollen Ankerpunkte für kulturelle Vielfalt entstehen. „Dritte Orte“ stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt, leisten einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und laden zur identitätsstiftenden Verantwortungsübernahme ein. Sie sichern und erweitern die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen und verbinden haupt- und ehrenamtliches Engagement. 

Das Programm fördert kulturelle Einrichtungen in kommunaler, frei-gemeinnütziger oder kooperativer Trägerschaft, die gemeinsam mit weiteren Institutionen, Vereinen oder Initiativen die Schaffung bzw. Weiterentwicklung eines „Dritten Ortes“ für die Region voranbringen wollen.

Zum Verständnis eines „Dritten Ortes“ im Sinne dieses Förderprogramms wurden im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses folgende Merkmale erarbeitet, die in der Anlage Merkmale eines „Dritten Ortes“ näher ausgeführt werden.

Derzeit ist die Bewerbung auf eine Konzeptförderung in den Jahren 2024 / 2025 möglich (Förderphase 1). Nach Beendigung der Förderphase 1 ist unter der Voraussetzung eines ausgereiften Konzepts der Übergang in eine dreijährige Umsetzungsphase als Förderphase 2 möglich (Laufzeit voraussichtlich Mitte 2025 bis Mitte 2028).

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Bewerben können sich Projektträger, die gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern (Einrichtungen, Vereinen, Initiativen) ein Konzept für einen „Dritten Ort" entwickeln wollen. 

Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Zugehörigkeit zur der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen (siehe Anlage). Zudem müssen in der Bewerbung besondere Bedarfe oder eine besondere Funktion aufgrund der Lage in einem ländlich geprägten Raum dargestellt werden. 

Zuwendungsempfänger können Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Je Zuwendungsempfänger kann in einer Förderphase maximal eine Maßnahme berücksichtigt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Entwicklung eines Konzeptes für einen „Dritten Ort“. Dabei sind zwei verschiedene Varianten denkbar:

Variante A

Ein neuer „Dritter Ort" soll entwickelt werden. Dabei ist eine Bündelung / Vernetzung von Einrichtungen bzw. Angeboten der Kultur und Bildung sowie eine Öffnung der Einrichtung zu einem Ort der Begegnung und des Austauschs vorgesehen. 

Variante B

Eine Einrichtung, die sich bereits als Ort für Kultur und Begegnung versteht, möchte sich zu einem „Dritten Ort“ nach den Kriterien dieses Programms weiterentwickeln, z. B. einen besonderen Schwerpunkt ausbauen, neue Kooperationen eingehen oder über weitere Angebote neue Zielgruppen erschließen. 

Förderfähig sind in dieser Förderphase 1 Ausgaben, die für die Erarbeitung eines Konzepts zur Entwicklung oder Weiterentwicklung eines „Dritten Ortes“ entstehen. Dazu gehören vor allem Honorare und Sachkosten z. B. für: 

  • externe Beratung, 
  • Prozessbegleitung und -moderation, 
  • Beteiligungsformate, 
  • Veranstaltungen, 
  • Gutachten, ggf. Erstellung einer genehmigungsreifen Bauplanung, 
  • kulturelle Projekte, 
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. 

Nicht zuwendungsfähig sind investive Maßnahmen sowie Personalkosten für feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kommunen.

Wie viel Förderung gibt es?

Für jedes Projekt stehen in dieser Förderphase maximal 50.000 Euro zur Verfügung. 

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Der Durchführungszeitraum der Konzeptentwicklung umfasst den Zeitraum vom 01.04.2024 bis spätestens 31.03.2025.

Der Fördersatz beträgt für kommunale Projektträgerinnen und -träger bis zu maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und für private Projektträgerinnen und -träger bis zu maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei der Finanzierung ist ein Eigenanteil i. H. v. mind. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu leisten bzw. mind. 20 Prozent bei kommunalen Antragstellenden.

Der zu erbringende Eigenanteil kann durch bürgerschaftliches Engagement substituiert werden. Grundlage hierfür ist die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Kulturbereich vom 28. April 2021 (Runderlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen - 415-03.0-). Damit erkennt der Zuwendungsgeber den besonderen Stellenwert ehrenamtlicher Initiativen bei der Entwicklung von „Dritten Orten“ an bzw. regt die frühzeitige Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements ausdrücklich an.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt die Bewerbung auf eine positive Förderempfehlung durch die vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft eingesetzte Fachjury. Erst nach deren Empfehlung kann ein Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Stufe 1 - Bewerbung

Die Bewerbung für die Förderung einer Konzeptentwicklung erfolgt ausschließlich mit der beigefügten Vorlage Bewerbungsformular für Jury-Entscheidung (siehe Anlage). Diese muss vollständig ausgefüllt bis zum 15.11.2023 beim Programmbüro „Dritte Orte“ per E-Mail und postalisch eingegangen sein: 

Programmbüro „Dritte Orte“ 
c/o startklar a+b GmbH 
Ruhrstraße 18 
58239 Schwerte 
E-Mail: bewerbung [at] dritteorte [dot] nrw (bewerbung@dritteorte [dot] nrw)

Die Beratung erfolgt über das Programmbüro Startklar. 

Telefon: 02304 201-3007
E-Mail: info [at] dritteorte [dot] nrw (info@dritteorte [dot] nrw)

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die endgültige Entscheidung über eine Förderung trifft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der Juryempfehlung. 

Stufe 2 - Antragstellung

Bei einer positiven Förderempfehlung der Fachjury werden die Bewerber benachrichtigt und aufgefordert, bis zum 02.02.2024 einen formalen Antrag mit ausführlichem Kosten- und Finanzierungsplan bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Der Maßnahmenbeginn ist für den 01.04.2024 vorgesehen, der Durchführungszeitraum für die Konzeptentwicklung beträgt 12 Monate. 

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Förderantrag kann erst nach Erhalt einer positiven Förderempfehlung durch die Fachjury gestellt werden. Der entsprechende Antrag muss dann bis spätestens zum 02.02.2024 bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Dem Antrag ist ein ausführlicher Kosten- und Finanzierungsplan (Muster siehe Anlagen) beizufügen.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag kann digital über das Fördernehmercockpit des Landes eingereicht werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson zwecks möglichen Beratungsbedarfes auf. Das Fördernehmercockpit erreichen Sie hier: 

Zum Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie NRW sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.