Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist ein mit Wasserfarben gezeichnetes Gemälde, auf dem die Umrisse mehrerer Personen zu erkennen sind. Die Figuren sind mit unterschiedlichen Farben gezeichnet worden.

Bildende Kunst, Medienkunst, Provenienz

Hinweis

Die Förderrichtlinie für das Jahr 2025 befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Die unten aufgeführten Angaben sind deshalb vorbehaltlich zu beachten. Sobald nähere Informationen zur Antragstellung und der Antragsfrist vorliegen, werden diese an dieser Stelle zu finden sein.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind

  • Museen, Archive und Bibliotheken, die sich in kommunaler bzw. überwiegend öffentlicher Trägerschaft befinden
  • Kunstvereine
  • Weitere Projektträger im Bereich Medienkunst

Was wird gefördert?

  • Überregional bedeutsame Ausstellungsprojekte in Nordrhein-Westfalen, 
  • Ankäufe von Kunstwerken durch Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen,
  • Restaurierung wichtiger und wertvoller Kulturgüter,
  • Projekte der Provenienzforschung,
  • Ausstellungsprojekte von Kunstvereinen,
  • Projekte und Aktivitäten im Bereich der Medienkunst

Wie viel Förderung gibt es?

Abhängig von der Fördersparte und vom Einzelfall kann die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen maximal 50 bis 90 Prozent der Kosten betragen.

Einzelheiten finden Sie in der jährlichen Ausschreibung unter „Downloads“.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Für die Förderung von Ausstellungen, Ankäufen, Restaurierungen sowie von Projekten von Kunstvereinen und Projekten im Bereich der Medienkunst hat das Land Nordrhein-Westfalen zum Teil umfangreiche Kriterien festgelegt, die sich sehr konkret auf die jeweilige Sparte beziehen. 

Einzelheiten dazu finden Sie unter „Downloads“.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Der Antrag wird bei der Bezirksregierung gestellt. Im weiteren Verfahren werden die geprüften Anträge mit einem Votum dem für Kultur zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und dort in der Regel Fachjurys vorgelegt, die im Auswahlverfahren entweder selber entscheiden oder Empfehlungen an das Ministerium aussprechen. Entsprechend den Voten der Jurys werden die Förderverfahren anschließend von den Bezirksregierungen durchgeführt.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag auf Förderung für 2024 kann bis spätestens zum 30. November 2023 gestellt werden. 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag ist fristgerecht in elektronischer Form über das Fördernehmercockpit einzureichen: 

Fördernehmercockpit

Im Nachgang ist der Antrag unterschrieben zuzusenden. 

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie NRW sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.