Bildende Kunst, Medienkunst, Provenienz
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind
- Museen, Archive und Bibliotheken
- Kunstvereine
- Weitere Projektträger im Bereich Medienkunst
Einzelheiten finden Sie in der jährlichen Ausschreibung unter „Downloads“.
Was wird gefördert?
- Überregional bedeutsame Ausstellungsprojekte in Nordrhein-Westfalen,
- Ankäufe von Kunstwerken durch Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen,
- Restaurierung wichtiger und wertvoller Kulturgüter,
- Projekte der Provenienzforschung,
- Ausstellungsprojekte von Kunstvereinen,
- Projekte und Aktivitäten im Bereich der Medienkunst
Wie viel Förderung gibt es?
Abhängig von der Fördersparte und vom Einzelfall kann die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 90 Prozent der Kosten betragen.
Einzelheiten finden Sie in der jährlichen Ausschreibung unter „Downloads“.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Für die Förderung von Ausstellungen, Ankäufen, Restaurierungen sowie von Projekten von Kunstvereinen und Projekten im Bereich der Medienkunst hat das Land Nordrhein-Westfalen zum Teil umfangreiche Kriterien festgelegt, die sich sehr konkret auf die jeweilige Sparte beziehen.
Einzelheiten dazu finden Sie unter „Downloads“.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Der Antrag wird bei der Bezirksregierung gestellt. Im weiteren Verfahren werden die geprüften Anträge mit einem Votum dem für Kultur zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und dort in der Regel Fachjurys vorgelegt, die im Auswahlverfahren entweder selber entscheiden oder Empfehlungen an das Ministerium aussprechen. Entsprechend den Voten der Jurys werden die Förderverfahren anschließend von den Bezirksregierungen durchgeführt.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Ein Antrag auf Förderung für 2025 kann bis spätestens zum 31. Januar 2025 gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag ist fristgerecht in elektronischer Form über das Fördernehmercockpit einzureichen:
Im Nachgang ist der Antrag unterschrieben zuzusenden.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie NRW sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.
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