Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist ein mit Wasserfarben gezeichnetes Gemälde, auf dem die Umrisse mehrerer Personen zu erkennen sind. Die Figuren sind mit unterschiedlichen Farben gezeichnet worden.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind

  • Museen, Archive und Bibliotheken
  • Kunstvereine

Einzelheiten finden Sie in der jährlichen Ausschreibung unter „Downloads“.

Was wird gefördert?

  • Ausstellungsprojekte von Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen,
  • Ankäufe von Kunstwerken durch Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen,
  • Restaurierung von Kunstwerken,
  • Projekte der Provenienzforschung,
  • Ausstellungsprojekte von Kunstvereinen,
  • institutionsspezifische Maßnahmen in Kunstvereinen 

Wie viel Förderung gibt es?

Abhängig von der Fördersparte und vom Einzelfall kann die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 90 Prozent der Kosten betragen.

Einzelheiten finden Sie in der jährlichen Ausschreibung unter „Downloads“.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Für die Förderung von Ausstellungen, Ankäufen, Restaurierungen sowie von Projekten von Kunstvereinen hat das Land Nordrhein-Westfalen zum Teil umfangreiche Kriterien festgelegt, die sich sehr konkret auf die jeweilige Sparte beziehen. 

Einzelheiten dazu finden Sie unter „Downloads“.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Der Antrag wird bei der Bezirksregierung gestellt. Im weiteren Verfahren werden die geprüften Anträge dem für Kultur zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und dort in der Regel Fachjurys vorgelegt, die im Auswahlverfahren entweder selber entscheiden oder Empfehlungen an das Ministerium aussprechen. Entsprechend den Voten der Jurys werden die Förderverfahren anschließend von den Bezirksregierungen durchgeführt.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag auf Förderung für 2027 ist bis zum 15. September 2026 zu stellen. 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag ist fristgerecht in elektronischer Form über das Fördernehmercockpit einzureichen: 

Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.