
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Im Regierungsbezirk gibt es 17 „Gutachterausschüsse“ für Grundstückswerte. Ihre Geschäftsstellen sind bei den Kreisen, kreisfreien Städten und darüber hinaus bei Städten über 60.000 Einwohnerinnen und Einwohner eingerichtet. Zurzeit kümmern sich über 300 ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter um die Wertermittlung auf dem Grundstücks- und Immobilienmarkt des Regierungsbezirks.
Die Mitglieder eines „Gutachterausschusses“ werden vom Dezernat 31 der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt. Sie sind Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Expertinnen oder Experten für den Immobilienmarkt. Die Mitgliedschaft zählt zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten. Obwohl die „Gutachterausschüsse“ Einrichtungen des Landes und seine Geschäftsstellen den kommunalen Gebietskörperschaften angegliedert sind, handelt es sich bei ihnen um neutrale und bei der Gutachtenerstellung um weisungsunabhängige Kollegialgremien. Die Aufsicht der Bezirksregierung ist daher nicht als Fachaufsicht, sondern als reine Rechtsaufsicht ausgestaltet. Sie erstreckt sich im Einzelfall nur auf die Überwachung der formellen Bestimmungen bei der Erstellung eines Gutachtens und der Erledigung von Pflichtaufgaben, die dem „Gutachterausschuss“ übertragen wurden.
Nähere Informationen über die Aufgaben der „Gutachterausschüsse“ und des „Oberen Gutachterausschusses“ im Land Nordrhein-Westfalen sowie deren kostenfreie und kostenpflichtige Produkte erhalten Sie unter BORIS-NRW. Hier können Sie zum Beispiel mehr erfahren über Bodenrichtwerte, Grundstücksmarktberichte oder Immobilienpreisübersichten. Zudem finden Sie die Kontaktdaten der „Gutachterausschüsse“ in Nordrhein-Westfalen.
Einen bundesweiten Überblick über die amtliche Wertermittlung und Hinweise auf weitere Produkte finden Sie unter Gutachterausschüsse-online.