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Straßenpläne und -programme in Bezug auf Landesstraßen
Auf Grundlage der Vorschläge des Landesbetriebes Straßenbau NRW erarbeitet die Bezirksregierung regionale Vorschläge für
- das jährliche Bauprogramm für Maßnahmen des Landesstraßenausbauplanes
- die Priorisierung der Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis 3,0 Mio. € Gesamtkosten und des Neubaus von Radwegen an bestehenden Landesstraßen
- und bei Bedarf für die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplanes.
Der Regionalrat Arnsberg und RVR-Vollversammlung beschließen nach § 9 Abs. 4 Landesplanungsgesetz NRW über die regionalen Vorschläge.
Aktuelle Vorlagen für den Regionalrat Arnsberg (jeweils die erste Sitzung im 4. Quartal)
Aktuelle Vorlagen für die RVR-Verbandsversammlung (jeweils die erste Sitzung im 4. Quartal)
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