Bezirksregierung
Arnsberg
Bild eines Kindes mit Mund-Nasen-Schutz in einer Straßenbahn.

ÖPNV - Verbesserung des Infektionsschutzes im Schülerverkehr

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind Kreise, Städte und Gemeinden, Landschaftsverbände und Trägerinnen bzw. Träger von Ersatzschulen sowie Aufgabenträgerinnen und -träger des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zusätzliche Verstärker- bzw. Einsatzwagenfahrten im ÖPNV (Ziffer 2.1) sowie zusätzliche Fahrten im freigestellten Schüler*innenverkehr parallel zu bereits vorhandenen Angeboten des ÖPNV (Ziffer 2.2). Zudem werden zusätzliche Fahrten im bereits eingerichteten Schüler*innenverkehr gefördert, soweit hierdurch bei Ausschöpfung aller Sitzplätze die Nutzung von Stehplätzen vermieden werden kann (Ziffer 2.3).

Gefördert werden jeweils die nachweisbaren Mehrausgaben

  • aus den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für zusätzliche Busverkehre im ÖPNV oder
  • aus den jeweiligen neuen oder angepassten vertraglichen Regelungen mit den jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen im Freistellungsverkehr.

Wie viel Förderung gibt es?

Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der nachweisbaren Mehrausgaben

  • aus den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für zusätzliche Busverkehre im ÖPNV oder
  • aus den jeweiligen neuen oder angepassten vertraglichen Regelungen mit den jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen im Freistellungsverkehr.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Zuwendungsvoraussetzung ist eine Erklärung darüber, dass die zusätzlichen Busse bzw. Fahrten über die regulär vorgesehenen Angebote hinausgehen und eine Entlastung im ÖPNV bzw. freigestellten Schüler*innenverkehr zu den Schulanfangs- bzw. -endzeiten darstellen.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag ist bis zum 18.10.2022 zu stellen. 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Dezernat 25, Frau Peters
Funktionspostfach: foerderung [dot] oepnvg [at] bra [dot] nrw [dot] de (foerderung [dot] oepnvg@bra [dot] nrw [dot] de)

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der aktuell geltenden Richtlinien Corona-Schülerverkehr sowie der VV zu § 44 LHO.