Bezirksregierung
Arnsberg
Bild eines schnell vorbeifahrenden Zuges.

Förderung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Gefördert werden die Zweckverbände im Land Nordrhein-Westfalen. Diese sind der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, der Zweckverband Nahverkehr Rheinland und der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe.

Was wird gefördert?

Die Pauschale ist insbesondere zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten SPNV-Angebots zu verwenden, Sie kann auch für regionale Schnellbusverkehre oder andere Zwecke des ÖPNV verwendet werden. Die Zuwendung wird von den Aufgabenträgern an Eisenbahnunternehmen weitergeleitet.

Wie viel Förderung gibt es?

Es handelt sich hierbei um eine pauschalierte Förderung. Die Höhe der dem jeweiligen Zweckverband zukommenden Pauschale wird nach einem objektiven und transparenten Verteilungsschlüssel, der auch die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt, durch Rechtsverordnung durch das für Verkehrswesen zuständige Ministerium festgelegt.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die Pauschale wird in zwölf gleichen Teilbeträgen von der Bezirksregierung an den im Bezirk tätigen Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe ausgezahlt.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Eine Antragstellung des Zweckverbandes ist nicht erforderlich. Über die Weiterleitung und Verwendung der SPNV-Pauschale entscheidet der Zweckverband eigenverantwortlich.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

  • § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW
  • Verwaltungsvorschriften zum ÖPNVG NRW