Bezirksregierung
Arnsberg

Corona-Kontrollpersonal ÖPNV

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des zusätzlichen Einsatzes von Kontrollpersonal zur Durchsetzung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung sowie der 3 G-Regel im Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie (Richtlinien Corona-Kontrollpersonal ÖPNV)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden

  • Eisenbahnunternehmen, soweit diese Schienenpersonenverkehr oder Stationen für Schienenpersonenverkehr in Nordrhein-Westfalen betreiben
  • Öffentliche und private Verkehrsunternehmen, soweit sie als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer nach dem Personenbeförderungsgesetz oder der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen erbringen

Was wird gefördert?

Es werden Zuschüsse für den zusätzlichen Einsatz von Kontrollpersonal zur Durchsetzung der Pflichten zum

  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung
  • Benutzung des ÖPNV nur durch Fahrgäste, die als geimpfte, genesene oder getestete Personen im Sinne des § 2 Nr. 2, Nr. 4 oder Nr. 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gelten. 

Die bundesweite 3 G-Pflicht im Nahverkehr besteht derzeit vom 24.11.2021 bis zum 19.03.2022. Eine Antragstellung ist nur für diesen Zeitraum möglich.

Gefördert werden können

  • Zusätzliche Einsatzstunden des bestehenden Kontrollpersonals des Zuwendungsempfängers
  • Zusätzliche Einsatzstunden zusätzlich vom Zuwendungsempfänger eingestellten Kontrollpersonals
  • Zusätzliche Einsatzstunden zusätzlich vom Zuwendungsempfänger eingesetzten Kontrollpersonals von Personaldienstleistern

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung mit Höchstbetrag.

Wann und wo kann ein Förderantrag gestellt werden?

ÖPNV-Verkehrsunternehmen richten ihren Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg an die nebenstehenden Kontaktdaten. SPNV-Verkehrsunternehmen richten ihren Antrag an die Bezirksregierung Düsseldorf.

Ein Antrag auf Förderung ist bis zum 31.05.2022 zu stellen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

  • §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO)
  • Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung
  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des zusätzlichen Einsatzes von Kontrollpersonal zur Durchsetzung der Pflicht zum Tagen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie der 3 G-Regel im Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie (Richtlinien Corona-Kontrollpersonal ÖPNV)