Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist das Panorama eines Dorfs in ländlicher Umgebung.

Regionalplanung: Siedlungsflächen-Monitoring

Aufgabe des Siedlungsflächen-Monitoring

Das Siedlungsflächen-Monitoring ist ein Instrument der kontinuierlichen und systematischen Raumbeobachtung. Die Erfassung und regelmäßige Fortschreibung von planerisch verfügbaren Flächenreserven ist eine wesentliche Grundlage einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung.

Die Erfassung und regelmäßige Fortschreibung von planerisch verfügbaren Flächenreserven (Wohnbauflächen und Gewerbeflächen) nach einheitlichen methodischen Ansätzen stellt eine wesentliche Grundlage für die nachhaltige Siedlungsentwicklung dar. Das seit 2014 nach landesweit einheitlichen Kriterien arbeitende Siedlungsflächen-Monitoring (SFM) wird von der kommunalen und der regionalen Planungsebene gleichermaßen genutzt.

Durch das SFM erhält die Regionalplanung einen aktuellen und vergleichbaren Überblick über die planerisch verfügbaren Flächenreserven der Städte und Gemeinden ihres Planungsraumes. Dieser Überblick ist Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Festlegung von Siedlungsbereichen im Regionalplan.

Die Kommunen werden ihrerseits bei ihrem kommunalen Flächenmanagement durch die Bereitstellung eines Datenbanksystems unterstützt, mit dem sie ihre Flächenpotenziale (inkl. der Baulücken) systematisch und aktuell erfassen, verwalten und bewerten können.

Im Falle einer Änderung der Flächennutzungspläne (FNP) bzw. einer Fortschreibung oder Änderung des Regionalplans stehen der Regionalplanung mit dem SFM abgestimmte Daten für eine qualifizierte Beurteilung der aktuellen Bedarfssituation zur Verfügung.

Für die Arbeit im SFM steht den kommunalen Nutzer*innen eine netzbasierte Nutzungsoberfläche zur Verfügung. Nach einmaliger Registrierung wird ein durch Passwort geschützter Zugang freigeschaltet, der den Nutzenden das Erfassen und Fortschreiben der eigenen Datensätze ermöglicht.

Von den Städten und Gemeinden werden alle planerisch (FNP) verfügbaren Flächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und Gewerbeflächen) als Reserveflächen erfasst, die sich noch nicht in planungskonformer Nutzung befinden. Dabei wird nach landesweit einheitlichen Kriterien vorgegangen. Die Kommunen der Planungsregion Arnsberg erfassen zusätzlich Baulücken (Wohnreserven unter 0,2 ha). Durch die möglichst kontinuierliche Aktualisierung ihres Datenbestandes (z.B. Meldung von in Anspruch genommenen (bebauten) Reserveflächen) sorgen die kommunalen Planungsstellen für eine abgestimmte Datenbasis zur Abschätzung der aktuellen Reserven- bzw. Bedarfssituation.

Zugang zur Datenbank haben die beteiligten Kommunen/Kreisen sowie die Regionalplanungsbehörde.