Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums
Aktuelle Hinweise
Förderanträge zur neuen Förderphase können ab dem 01. Februar 2025 gestellt werden.
Die Förderplattform ist erreichbar unter https://www.förderung.nrw/onlineantrag#login.
Bis zum 15. April 2025 können Anträge ausschließlich online gestellt werden.
Zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Einreichung eines Förderantrages gerne zur Verfügung.
Struktur- und Dorfentwicklung
Erscheinungsbild und infrastrukturelle Ausstattung der Dörfer sind wichtige Faktoren für die Lebensqualität im ländlichen Raum. Wirtschaftliche, demografische und sozio-kulturelle Veränderungen stellen die Dörfer und die dort lebenden Menschen vor große Herausforderungen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen. Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Ortskerne mit ihren vielfältigen Funktionen als Wohnquartier, Treffpunkt und identitätsstiftender Mittelpunkt nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, aber auch Infrastrukturmaßnahmen für den ländlichen Fremdenverkehr sind ein wichtiges Element für die zukunftsfähige Entwicklung unserer Dörfer. Damit investiert die nordrhein-westfälische Landesregierung in die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer, Orte und Ortsteile – für jung wie für alt. Für Vereine und Kommunen. Für den Zusammenhalt und die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen.
Hinweise für Antragstellende
Räumliche Förderungsvoraussetzungen:
Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Gebietskulisse ist auch über https://www.gisile.nrw.de/gisile/start-internet.html abrufbar.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
- Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
- Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
- Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
- Initiierung, Begleitung und Einführung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
- Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Konzeptionen,
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Die in allen 5 Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens zum Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Anträge werden im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet.
Anträge sind bewilligungsreif sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen. Anschließend werden diese im Ministerium anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt. Die Bewilligung erfolgt gemäß den verfügbaren Haushaltmitteln anhand dieses Rankings.
Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit uns in Verbindung, damit wir die Förderfähigkeit und die Wahrscheinlichkeit einer Förderung ausloten können.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen,
- Natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter Nr. 1 genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts.
Wie hoch ist die Zuwendung?
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom Antragstellenden sowie vom Fördergegenstand. Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 Euro oder 250.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 35, 65, 70 oder 85 Prozent.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Förderanträge zur neuen Förderphase können ab dem 01. Februar 2025 gestellt werden.
Die Förderplattform ist erreichbar unter https://www.förderung.nrw/onlineantrag#login.
Bis zum 15. April 2025 können Anträge ausschließlich online gestellt werden.
Zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Einreichung eines Förderantrages gerne zur Verfügung.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
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