Bezirksregierung
Arnsberg

Umweltoberinspektor*in

Was macht man eigentlich als Umweltoberinspektor*in?

Zu den Aufgaben gehören die Erteilung von Genehmigungen, die Überwachung der Einhaltung von Auflagen bei technischen Anlagen und auch die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden im Hinblick auf Lärm, Gerüche oder anderen Beeinträchtigungen. Der Berufsalltag besteht aus einer Kombination von Innen- und Außendienst. Im Rahmen von Vor-Ort-Terminen werden zum Beispiel Anlagen der Energieversorgung, der Metallverarbeitung, der Chemieindustrie sowie Anlagen der Abfallverwertung und -beseitigung überprüft.

Voraussetzungen zur Ausbildung

Voraussetzung für die Einstellung als Umweltoberinspektoranwärter*in ist der Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Fachhochschulstudiums oder der Bachelorabschluss (of Engineering) in einer geeigneten Fachrichtung, wie beispielsweise Bauingenieurwesen mit den Vertiefungsschwerpunkten Wasserbau oder Wasserwirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemieingenieurwesen, Technischer Umweltschutz, Umweltingenieurwesen, Ver- und Entsorgungstechnik.

Bewerber*innen müssen über die Fähigkeit verfügen, sich in Problemstellungen aus dem Bereich der Umweltverwaltung mit ihrem medienübergreifenden Ansatz einzuarbeiten. Das Interesse, sich in umfangreiche fachspezifische und umwelttechnische Fragestellungen und rechtliche Regelwerke vertieft einzuarbeiten, wird erwartet.

Für eine Tätigkeit im Beamt*innenverhältnis gelten zudem besondere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung. Diese wird durch eine*n Amtsärzt*in festgestellt. Wichtig ist auch: Zum Ende der Ausbildung darf niemand älter als 42 Jahre sein (Schwerbehinderte 45 Jahre). Des Weiteren wird die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates benötigt.

Ausbildungsverlauf

Der Ausbildungsbeginn variiert je nach zur Verfügung stehenden Stellen. Es gibt keinen festen Einstellungstermin, die Ausbildung erfolgt nach Bedarf.

Umweltoberinspektoranwärter*innen werden in allen fachlich und verwaltungsrechtlich relevanten Gebieten ausgebildet. Auf der Grundlage des während des Studiums erworbenen Wissens werden theoretische und praktische Kenntnisse über Aufbau, Aufgaben und Arbeitsweisen der Umweltverwaltung vermittelt. Inhaltliche Schwerpunkt sind die Zielsetzungen und Strategien der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes, des Immissionsschutzes einschließlich der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Bodenschutzes und der Abfallentsorgung. Die Ausbildung qualifiziert für die Laufbahn des technischen Dienstes in der Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Dienst).

Verdienst

Die Anwärter*innen des Landes NRW erhalten eine Besoldung entsprechend der Anlage 12 zum Landesbesoldungsgesetz NRW. Diese richtet sich nach dem Einstiegsamt nach erfolgreicher Laufbahnprüfung und somit Abschluss des Vorbereitungsdienstes.

Das Einstiegsamt der Umweltoberinspektoranwärter*innen liegt nach dem Vorbereitungsdienst bei A10. Somit erhalten diese eine Besoldung von 1.405,68 Euro.

Die genauen Besoldungstabellen sind auf der Seite

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/besoldungstabellen-fuer-beamtinnen-und-beamte

veröffentlicht.

Zukunftschancen

Die Übernahme nach der Ausbildung ist sehr wahrscheinlich.

Bei Übernahme erfolgt der Einsatz in einem Bereich der Abfallwirtschaft, des Immissionsschutzes oder der Wasserwirtschaft.

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