Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung
Viele Migrant*innen organisieren sich in Vereinen und leisten einen wertvollen Beitrag zur Integration und zum Kulturleben vor Ort. Migrant*innenselbstorganisationen (MSO) sind Ausdruck kultureller Selbstbestimmung und Vielfalt in unserer Gesellschaft. So unterschiedlich ihre Zielgruppen und Schwerpunkte auch sind, nehmen alle MSO eine Scharnierfunktion zwischen Zugewanderten und Einheimischen wahr. Sie stärken mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die Teilhabe und damit die Integration von Migrant*innen.
MSO können Anträge stellen, wenn:
- sie in Nordrhein-Westfalen ansässig sind,
- mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandsmitglieder oder der aktiv verantwortlichen Menschen einen Migrationshintergrund haben,
- sie in das Vereinsregister eingetragen bzw. eine landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung eines eingetragenen Vereins sind, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist,
- sie als gemeinnützig anerkannt sind und
- sie unabhängig von staatlichen Strukturen im In- und Ausland sowie von politischen Parteien arbeiten.
Das Land NRW unterstützt die MSO mit den folgenden Projektförderungen:
Anschubförderung, Einzelprojektförderung, Partnerprojektförderung.
Eine Anschubförderung ist für Vereine ausgelegt, die sich gerade neu aufbauen. Sie dient als Starthilfe und unterstützt bei der Weiterentwicklung des Vereins. Wichtig ist hierbei, dass der Verein bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein darf.
Die Einzelprojektförderung ist für alle MSO angedacht. Sie ermöglicht die Durchführung von Projekten, um die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu unterstützen und gleichberechtigte Teilhabe zu stärken.
Die Partnerprojektförderung zielt darauf ab, dass erfahrene MSO unerfahrene Initiativen und Vereine von Migrantinnen und Migranten unterstützen, qualifizieren und vernetzen.
MSO-Förderungen können über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gefördert und bewilligt werden.
Der Förderantrag kann über ein Onlineformular gestellt werden. Den Link hierzu finden Sie auf unserer Website.
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme:
In diesem Textfeld soll eine kurze, aber informative Zusammenfassung der Maßnahme erfolgen (3-4 Sätze/ Stichpunkte)
⇒ Was soll gemacht werden? Warum soll es gemacht werden? Wie soll es gemacht werden?
Durchführungszeitraum:
Hier muss angegeben werden in welchem Zeitraum das Projekt tatsächlich durchgeführt werden soll (Starttermin des Projekts + Endtermin des Projekts). Bitte achten Sie hier darauf, dass der Durchführungszeitraum innerhalb des Förderzeitraums liegen muss und nicht darüber hinaus geht.
Durchführungsort:
Geben Sie hier an, wo das Projekt umgesetzt wird. Wenn möglich, geben Sie eine genauere Angabe als nur „Nordrhein-Westfalen“ an (z.B. Namen der Kommune oder mehrere Städte).
Ausführliche Darstellung der Maßnahme/ des Projekts:
In diesem Textfeld können und sollen Sie die zuvor getätigte Kurzbeschreibung vertiefen. Erweitern Sie die oben genannten Fragen im Detail. Dieses Textfeld hat eine beschränkte Länge, welche im Idealfall nicht überschritten werden sollte.
⇒ Welche Termine/ Veranstaltungen sind geplant? Mit wie vielen Teilnehmer*innen rechnen Sie? Welche Zwischenziele/ Meilensteine sind vorgesehen?
Wie ist der Kostenplan auszufüllen?
Der Kostenplan sollte so detailliert wie möglich ausgefüllt werden. Je genauer die Angaben, desto einfacher lässt sich das Projekt planen und umsetzen und seitens der Behörde prüfen.
Hier ein mögliches Beispiel. Alle Angaben und Summen sind beispielhaft zu verstehen und dienen lediglich dem besseren Verständnis.
Lfd. Nr. | Beschreibung | Anzahl/Gesamtstunden | Preis je Einheit in Euro | Gesamtbetrag |
zu ungenau | ||||
1 | Kamera | 1 | 250 € | 250 € |
2 | Laptop | 1 | 300 € | 300 € |
3 | Drucker | 1 | 250 € | 250 € |
4 | Honorar Referent (4 Workshops je 6 Std. á 40 €) | 24 | 40 € | 960 € |
5 | Honorar Moderation (4 Workshops je 6 Std. á 20 €) | 24 | 20 € | 480 € |
6 | Raummiete | 4 | 150 € | 600 € |
7 | etc. |
Förderanträge werden über das Onlineportal in digitaler Form direkt an die richtige Behörde übermittelt. Für die Bewilligung eines Antrags ist es aber grundsätzlich notwendig den Originalantrag samt Unterschrift postalisch an die zuständige Behörde zu senden.
Für die Förderphase 2025/26 können MSO die Frist zur Antragstellung auf unserer Website nachlesen. Anträge, die nach der dort genannten Ordnungsfrist eingehen, werden nachrangig geprüft und können nur dann bewilligt werden, wenn noch ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und ein entsprechendes Landesinteresse gegeben ist.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Vereinssatzung
- Auszug aus dem Vereinsregister
- für Anschubförderung: Freistellungsbescheid des Finanzamtes (Nachweis ehrenamtliche Tätigkeit) – nicht älter als 5 Jahre
- detaillierte Projektdarstellung samt Zielsetzung
- detaillierter Finanzierungsplan
- ausgefülltes Antragsdokument samt rechtsverbindlicher Unterschrift (siehe Satzung)
Jeder Antrag wird geprüft und über ein objektiviertes Rankingverfahren ausgewertet. Anhand des Ergebnisses dieses Rankings wird in Absprache mit dem zuständigen Ministerium entschieden, welche Projekte gefördert werden. Wichtig sind folgende Punkte:
- Zielsetzung
- ausführliche Darstellung des Projekts und der Projektziele
- „messbare“ Zwischenziele (anhand von Teilnehmerzahlen, Häufigkeit der Veranstaltungen, etc.)
- logischer und detaillierter Finanzierungsplan
Grundsätzlich kann pro Förderbereich nur ein Antrag gestellt werden. Bei Förderungen, die über 2 Haushaltsjahre (Kalenderjahre) bewilligt wurden, gilt dies für den gesamten Bewilligungszeitraum. Während einer Förderphase kann allerdings bereits ein Antrag für eine Förderung gestellt werden, die außerhalb der aktuellen Förderphase liegt.
Wir bemühen uns die eingehenden Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. In der Regel dauert der gesamte Prüfprozess je nach Anzahl der eingegangenen Anträge mehrere Wochen.
Um eine zügige Bearbeitung zu unterstützen, können Sie folgendes tun:
- stellen Sie den Antrag digital über unseren Onlineantrag
- prüfen Sie vorab genau, ob alle Ihre Unterlagen vollständig sind
- achten Sie darauf, dass die Unterschrift auf Ihrem Antrag rechtsverbindlich ist (siehe Unterschriftberechtigung in Vereinssatzung)
- beschreiben Sie Ihr Projekt und Ihre Projektziele detailliert
- geben Sie die einzelnen Positionen im Finanzierungsplan detailliert an
- achten Sie auf Ihrem E-Mail-Eingang, um mögliche Rückfragen zwecks Antrag schnellstmöglich beantworten zu können.
Eintägige Veranstaltungen und Maßnahmen, die durch Regelstrukturen angeboten werden, können nicht gefördert werden. Dazu zählen insbesondere berufsbezogene Angebote (zum Beispiel Bewerbungstrainings, Vermittlung, Begleitung, Qualifizierungen), Sprachkurse, schulische Maßnahmen und Hausaufgabenhilfen.
Grundsätzlich sind nur die Projektinhalte förderfähig, die nicht von Regelstrukturen angeboten werden. Damit sind berufsbezogene Angebote, Sprachkurse, schulische Maßnahmen und Hausaufgabenhilfe von der Förderung ausgeschlossen. Außerdem darf das Projekt nicht als eintägige Veranstaltung aufgebaut sein.
Anschubförderung:
Diese Förderung erfolgt als Vollfinanzierung bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro pro Haushaltsjahr (Kalenderjahr). Das bedeutet, ein Projekt welches 2 Jahre dauert, kann mit einer Höchstsumme von 12.000 Euro gefördert werden.
Einzel- und Partnerprojektförderung:
Diese beiden Förderungen erfolgen im Rahmen einer Anteilfinanzierung bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro pro Haushaltsjahr (Kalenderjahr). Bei einer Projektlaufzeit über 2 Jahre würde die Höchstsumme der Förderung 30.000 Euro betragen.
Ausnahme:
Projekte, die ein besonders erhebliches Landesinteresse aufweisen, können mit einer Summe bis zu 50.000 Euro (Einzelprojektförderung) bzw. 100.000 Euro (Partnerprojektförderung) pro Haushaltsjahr (Kalenderjahr) gefördert werden. Ob ein erhebliches Landesinteresse besteht, wird durch das zuständige Ministerium geprüft und bewertet.
Der Eigenanteil stellt den finanziellen Anteil dar, den der Antragsteller selbst an der geförderten Maßnahme leistet. Er setzt sich aus den Eigenmitteln und dem bürgerschaftlichen Engagement zusammen. Der Eigenanteil muss mindestens 20% der bewilligten Fördersumme entsprechen, davon dürfen maximal 15% für bürgerschaftliches Engagement eingesetzt werden.
Eigenmittel können sein: bare Geldbestände, Einnahmen aus Krediten, Einnahmen aus Vermögensverwertung, vorhabenbedingte Einnahmen, Einnahmen von Dritten (z. B. Spenden)
Mit dem bürgerschaftlichen Engagement ist ehrenamtliches Engagement (ehrenamtliche Tätigkeit) gemeint. Es wird eine Arbeitsleistung erbracht, die nicht bezahlt wird. Bürgerschaftliches Engagement kann im Förderantrag als Position „fiktive Kosten“ berücksichtigt werden und darf maximal 15 % der Projektkosten umfassen. Für bürgerschaftliches Engagement können bis zu 15,- € pro Stunde angesetzt werden.
Der Begriff Honorar bezeichnet die direkte Vergütung von freiberuflichen Leistungen. Honorarkosten fallen im Rahmen des Förderantrags unter die Kategorie Sachkosten.
Honorarkosten müssen stets im Verhältnis zu den Fähigkeiten und Aufgaben der Honorarkraft, die im Projekt eingesetzt wird, stehen. Das bedeutet, dass ein höheres Honorar nur dann gerechtfertigt ist, wenn eine qualifizierte Honorarkraft eingesetzt wird (Nachweise/Zeugnisse können eingefordert werden und müssen vorliegen) und diese auch zielführend für die Umsetzung der Maßnahme ist. Grundsätzlich orientieren sich die Honorarkosten an dem Tarifvertrag TV-L.
Honorarkosten darf grundsätzlich jeder erhalten.
Der Kostenplan ist eine Aufstellung und Gliederung aller geplanten Kosten der Maßnahme. Je ausführlicher dieser ausfällt, desto einfacher lassen sich die Ausgaben im Laufe der Maßnahme organisieren und überschauen.
Der Finanzierungsplan stellt die Berechnung der gesamten Finanzierung der Förderung dar. Er beinhaltet alle möglichen Einnahmen (auch Eigen- und Drittmittel: Spenden, Mitgliederbeiträge, etc.) und geplanten Ausgaben (siehe Kostenplan) des Projekts. Der Finanzierungsplan wird in den Zuwendungsbescheid aufgenommen und ist damit verbindlich. Alle Ausgaben müssen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Maßnahme stehen. Außerdem muss es einen zeitlichen und inhaltlichen Bezug geben.
Sollte Ihr Antrag bewilligt worden sein, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Dieser wird Ihnen per Post an die von Ihnen genannte Adresse zugesandt. Parallel erhalten Sie diesen ebenfalls per E-Mail.
Sie dürfen mit Ihrer Maßnahme erst starten, wenn Sie einen offiziellen Zuwendungsbescheid von uns erhalten haben. Dieser bescheinigt Ihnen die Bewilligung Ihres Förderantrags. Im Zuwendungsbescheid finden Sie dann die Angaben „Bewilligungszeitraum“ und „Durchführungszeitraum“.
Eine Ausnahme bietet der „vorzeitige Maßnahmenbeginn“, der allerdings zuvor genehmigt worden sein muss.
Im Rahmen der Antragsstellung kann jede MSO eine Anfrage auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Dieser bietet die Möglichkeit, vor Erhalt des Zuwendungsbescheides mit der geplanten Maßnahme auf eigene Kosten zu beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss durch die Bewilligungsbehörde genehmigt werden und stellt keine Zuwendungszusage dar. Sollte die MSO doch keine Zuwendung erhalten, trägt diese das Risiko selbst.
Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) sowie notwendige Erläuterungen. Die Nebenbestimmungen sind als Bestandteil des Zuwendungsbescheides verbindlich, soweit dort nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt ist.
Die ANBest-P sind dem Zuwendungsbescheid beigefügt. Außerdem können diese auf unserer Internetseite abgerufen werden.
Bei offenen Fragen können Sie sich gerne an unsere Servicestelle Migrant*innenselbstorganisationen wenden:
Tel.: 02931 82-5000
E-Mail: servicestelle [dot] mso [at] bra [dot] nrw [dot] de (servicestelle [dot] mso@bra [dot] nrw [dot] de)
Alle weiteren Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.
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