Bezirksregierung
Arnsberg

Häufig gestellte Fragen zum Zwischenverwendungsnachweis

Der Zwischenverwendungsnachweis stellt den Nachweis der Verwendung der Fördermittel nach dem ersten Förderjahr dar. Er dient der Kontrolle des geförderten Projekts und beinhaltet einen zahlenmäßigen Nachweis, einen Sachbericht und eine Belegliste. Es geht in erster Linie darum, nachzuvollziehen, ob die Fördergelder entsprechend der Inhalte und Ziele des Projektantrags eingesetzt wurden. 

Prinzipiell unterscheiden sich der ZVN und VN nur darin, dass im ZVN die Ausgaben und Projektziele des ersten Projektjahres nachgewiesen werden müssen und im VN die Projektziele und Ausgaben für den gesamten Zeitraum des Projekts.

Im Zwischenverwendungsnachweis wird die bisherige Erreichung der Meilensteine und Prüfkriterien geprüft.

Die Belegliste bringt den Nachweis über die Höhe und den Einsatz der Fördergelder.
Der Sachbericht bringt den Nachweis über die Erreichung der zuvor geplanten Projektziele.
Der zahlenmäßige Nachweis bringt den Nachweis über die Gesamtausgaben und deren Verteilung. Diese sollte mit der Belegliste übereinstimmen.
 

Im Sachbericht fassen Sie den bisherigen Ablauf Ihrer Maßnahme und deren Ergebnisse ausführlich zusammen. Hier können Sie bereits getätigte Meilensteine aufzeigen, die bereits durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse beschreiben und mögliche Hürden erläutern. Außerdem sollten mögliche Abweichungen vom Finanzierungsplan mit entsprechender Begründung dargelegt werden.

Bei dem zahlenmäßigen Nachweis handelt es sich um zwei Tabellen. In der einen werden die Einnahmen für die Maßnahme aufgegliedert, in der anderen die Ausgaben.

Einnahmen:

Eigenanteil (mindestens 20 %): 
Kosten, die der Fördernehmer für das Projekt trägt (nur bei Anteilfinanzierung)

Eigenmittel :
tatsächliche Geldsumme im Rahmen des Eigenanteils, die der Fördernehmer investiert

Bürgerschaftliches Engagement:
fiktives Geld im Rahmen von ehrenamtlichen Engagement, die der Fördernehmer trägt

Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung):
andere Einnahmequellen des Vereins (z.B. Spenden, Mitgliederbeiträge, Eintrittsgelder,…)

Bewilligte öffentliche Förderung durch: 
Förderung durch eine weitere öffentliche Einrichtung

Zuwendung des Landes (Anteilfinanzierung - max. 80 %):
Fördersumme, die das Land auszahlt

Insgesamt: 
alle Summen addieren

Diese Kategorien müssen dann einmal anhand der Daten im Zuwendungsbescheides (Soll-Summen) eingetragen werden und einmal laut der tatsächlichen Abrechnung, also anhand der Beleglisten.
 

Ausgaben:

Personalausgaben:
Personalkosten im Rahmen der geförderten Maßnahme

Sachausgaben (inkl. Honorarausgaben):
alle Kosten für die Honorarkräfte und Sachausgaben im Rahmen der geförderten Maßnahme

Bürgerschaftliches Engagement:
fiktive Ausgaben für Ehrenämter

Insgesamt:
alle Summen addieren

Davon zuwendungsfähig:
Abgleich mit der Summe, die laut Zuwendungsbescheid bewilligt wurde 
 

Die Belegliste besteht aus einer Tabelle, in der alle für das Projekt getätigten Ausgaben einzeln aufgelistet werden. Für jede Position sind folgende Informationen anzugeben: Zahlungsempfänger, Zahlungsgrund, Zahlungsdatum, Buchungsdatum (falls per Überweisung gezahlt) und Belegnummer.
Am Ende der Tabelle werden dann noch die Gesamtausgaben angegeben.
 

Er ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des ersten Haushaltsjahres einzureichen. 
Bei einem Bewilligungszeitraum vom 20.03.2022 bis 15.12.2024 wäre der ZVN damit beispielsweise spätestens zum 30.04.2023 einzureichen.
 

Sollten Sie den Nachweis nicht fristgerecht einreichen, kann mit vorliegendem Grund eine Fristverlängerung genehmigt werden. Sollte der ZVN ohne vorliegende Fristverlängerung nicht eingereicht werden, kann es zu einer Rückforderung der Zuwendung kommen.

Sollte der ZVN nicht eingereicht werden, können die gesamten Fördergelder zurückgefordert und die weitere Förderung eingestellt werden.

Sollten Sie weniger Mittel benötigen und ausgeben als bewilligt wurden, muss die offene Summe zurückgezahlt werden.

Sollten Sie für Ihre Maßnahme mehr Geld ausgegeben haben als Mittel laut Zuwendungsbescheid bewilligt wurden, müssen Sie die Mehrausgaben selbst tragen. Die bewilligte Fördersumme laut Zuwendungsbescheid wird als Höchstbetrag verstanden.

Für eine Rückzahlung bitten wir Sie Ihre Sachbearbeitung zu kontaktieren. Von dieser erhalten Sie dann den korrekten Verwendungszweck und die entsprechende Bankverbindung um eine Rückzahlung zu tätigen. 

Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte gezielt an Ihre Sachbearbeitung.