Bezirksregierung
Arnsberg
Symbolbild Integrationsagenturen (IA) und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit (ADA)

Integrationsagenturen (IA) und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit (ADA)

Förderung von Integrationsagenturen und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Zielgruppe sind die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen vertretenen Mitgliedsverbände.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Betrieb von

  • Integrationsagenturen, welche die gesellschaftliche Teilhabe von eingewanderten Menschen verbessern und das friedliche und respektvolle Miteinander insbesondere in den jeweiligen Sozialräumen stärken,
  • der Betrieb von Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit, welche insbesondere Betroffene zum Thema Antidiskriminierung unterstützen,
  • die Durchführung von spezifischen Maßnahmen, welche die Integrationsagenturen und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit bei der Umsetzung ihrer Ziele und Aufgaben im Rahmender Handlungsfelder unterstützen,
  • spezifische Maßnahmen für neu eingewanderte Menschen in der ersten Phase des Ankommens.

Die Förderung umfasst Ausgaben für

  • den Einsatz von Integrationsfachkräften,
  • die Arbeit von Koordinator*innen, die auf Regional- oder Landesebene tätig sind und
  • spezifische Maßnahmen.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Dabei sind Personalausgaben bis maximal 86.498,32 Euro pro VZÄ förderfähig.

Sachausgaben für Integrationsfachkräfte und Koordinatorinnen und Koordinatoren werden als fester Betrag in Höhe von 8.800 Euro pro VZÄ und Förderjahr gewährt bzw. ggf. anteilig bemessen.

Bei den spezifischen Maßnahmen sind die notwendigen maßnahmenbezogenen Personal-, Honorar- und Sachausgaben zuwendungsfähig. Die Mindestförderhöhe für eine spezifische Maßnahme beträgt 5.000 Euro pro Haushaltsjahr.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Maßnahmen bewegen sich innerhalb der folgenden Handlungsfelder:

  • Bürger*innenschaftliches Engagement von und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Potentialerschließung für die Integrationsarbeit 
  • Interkulturelle Öffnung von Diensten und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
  • Sozialraumorientierte systematische und bedarfsorientierte Arbeit im Lebensumfeld von Menschen mit Einwanderungsgeschichte
  • Bedarfsorientierte Aktivitäten im Lebensumfeld von geflüchteten und neu eingewanderten Menschen in der ersten Phase des Ankommens
  • Antidiskriminierungsarbeit

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die landesweite Zuständigkeit für die Bewilligung dieser Maßnahmen liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 36 – Kompetenzzentrum für Integration.

Das Antragsverfahren erfolgt unter Verwendung des webbasierten Fachverfahrens bzw. eines Nachfolgeprogrammes online.

Dem Antrag sind die der aktuellen Richtlinien zu entnehmenden Anlagen beizufügen.

Aktuell können Anträge über die folgende Plattform online gestellt werden:

https://www.integration.web.nrw.de/onlineantrag/programm/1#login

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Anträge werden auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit – Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 2. Juli 2024 – bearbeitet.

Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe der Richtlinie und auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO).