Interessenbekundungsverfahren für das Aufnahmeprogramm Neustart im Team (NesT)
Das seit 2019 laufende staatlich-gesellschaftliche Aufnahmepilotprogramm „Neustart im Team“ (NesT) soll verstetigt werden. Es ermöglicht die zusätzliche Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Wege des Resettlements nach § 23 Abs. 4 AufenthG. Die über NesT einreisenden Schutzsuchenden werden in Deutschland von zivilgesellschaftlichen Mentorinnen und Mentoren betreut, die sich ideell und finanziell einbringen. Die Anwerbung, Information, Schulung und Betreuung der Mentoring-Gruppen ist derweil Aufgabe einer Zivilgesellschaftlichen Kontaktstelle (ZKS). Der zukünftige Betrieb der ZKS soll im Wege einer Projektförderung für die Dauer von drei Jahren erfolgen. Und um für alle interessierten zivilgesellschaftlichen Organisationen einen offenen, transparenten und gleichberechtigten Zugang zu einer Programmbeteiligung zu gewährleisten, wird auf Basis dieses Aufrufs ein Interessenbekundungsverfahren zum zukünftigen Betrieb der ZKS durchgeführt. Bewerbungen hierfür sind bis zum 15. Juni 2022 möglich.
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