Integrationschancen für Kinder und Familien (IfKuF)
Das Landesprogramm "Integrationschancen für Kinder und Familien" (IfKuF) dient dem Ausbau der Konzepte „griffbereitMINI“, „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Anträge stellen können Kommunen mit einem Kommunalen Integrationszentrum, die Antragstellerin ist hierbei die Kommune.
Das zuständige Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt kann die Programmteile „griffbereitMINI“, „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ unter Einbindung von Dritten (zum Beispiel Migranten- beziehungsweise Migrantinnenselbstorganisationen, Integrationskursträgerinnen und -träger, Familienbildungsstätten) durchführen lassen.
Was wird gefördert?
Das Landesprogramm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF) unterstützt die Ausweitung der Angebote durch die Qualifizierung von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern und die Einrichtung neuer Gruppen im Rahmen der bewährten Konzepte „griffbereitMINI“, „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“.
Wie viel Förderung gibt es?
In den oben genannten Programmteilen können Ausgaben bis zum Höchstbetrag von 33.300 Euro gefördert werden.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich abrufbaren Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“. Berücksichtigen Sie bitte außerdem die zugehörige Förderkonzeption.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Die Antragstellung muss bis zum 31. Januar des laufenden Haushaltsjahres erfolgen.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Die Einwahlmöglichkeit zum Antragsportal finden Sie hier.
Eine „Klickanleitung“ zum Ausfüllen des Online-Antrags finden Sie im Download-Bereich.
Zentrale E-Mail-Adresse: foerderung36-2 [at] bra [dot] nrw [dot] de (foerderung36-2@bra [dot] nrw [dot] de)
Zentrale PC-Fax-Nr.: 02931 82-46051
Beachten Sie bitte im Kontext der elektronischen Aktenführung (E-Akte), dass die Bezirksregierung Arnsberg eine möglichst vollständige, elektronische Vorgangsbearbeitung anstrebt. Demnach ist eine digitale Übersendung Ihrer schriftformerforderlichen Unterlagen (zum Beispiel des unterschriebenen Antragsvordrucks) über das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo) ausreichend. Erläuternde Hinweise dazu finden Sie hier.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“, die sich im Downloadbereich befindet.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise in der zugehörigen Förderkonzeption, die im Downloadbereich abrufbar ist.
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