F5. Innovationsfonds
Im Rahmen des Innovationsfonds werden kreative Projektideen und modellhafte Einzelvorhaben gefördert, die das Ziel haben, Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen und Betriebe bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen. Projektkonzeptionen können zu den auf der Website https://www.durchstarten.nrw/ genannten Stichtagen unter der zentralen E-Mail-Adresse innovationsfonds [at] mags [dot] nrw [dot] de (innovationsfonds@mags [dot] nrw [dot] de) bei der Geschäftsstelle des Steuerkreises „Innovationsfonds“ eingereicht werden. Der Steuerkreis entscheidet über die Förderfähigkeit und die Auswahl der eingereichten Projekte.
Ziele
Ausbildungs- und Beschäftigungsreife verbessern
Mögliche Defizite bei den Teilnehmenden sollen mithilfe innovativer Ideen ausgeglichen werden, um grundlegende Fertigkeiten und Fähigkeiten sicherzustellen.
Hemmnisse auf Unternehmensseite abbauen
Auf der Unternehmensseite sollen mögliche Hemmnisse abgebaut werden, damit die Unternehmen vermehrt junge geflüchtete Menschen ausbilden und beschäftigen können.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für innovative Maßnahmen und Projekte modellhaften Charakters, die
- die Ausbildungs- und / oder Beschäftigungsreife der Zielgruppe unterstützen und verbessern.
- die Hemmnisse auf der Unternehmensseite abbauen, um Menschen aus der Zielgruppe auszubilden und zu beschäftigen.
Oftmals werden vor Ort in den Kommunen, bei Unternehmen oder bei Trägerinnen und Trägern im gelebten Arbeits-, Beratungs-, und Betreuungsalltag praxisnahe Lösungsansätze gefunden, die hiermit unmittelbar entwickelt und erprobt werden sollen. Es können beispielsweise Maßnahmen sein,
- die die Zielgruppe auf eine Ausbildung vorbereiten,
- sie in Ausbildung bringen oder ihre Beschäftigung unterstützen,
- Ansätze, die zur gegenseitigen Verständigung im Unternehmen beitragen,
- interkulturelle Kompetenzen fördern,
- neue Lehr- und Lernmethoden einsetzen, um die Zielgruppe besser in Ausbildung und Arbeit zu integrieren.
Impulse und innovative Ideen, die insbesondere Frauen mit Fluchterfahrung darin unterstützen, den Einstieg in den Beruf zu finden, sind hier besonders gefragt.
Wer sind die Zuwendungsempfangenden?
Zuwendungsempfangende sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Betriebe, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Trägerinnen und Träger von beruflichen Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie Kammern, Kommunen sowie lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, Vereine und Stiftungen. Eine Beteiligung durch Dritte ist möglich und durch einen „Letter-Of-Intent“ zu belegen. Wird die Maßnahme oder das Projekt durch Dritte mitfinanziert, haben diese ihre Beteiligung durch eine schriftliche Zusage verbindlich zu bestätigen.
Welche Personengruppen sollte das Projekt inhaltlich im Blick haben?
Inhalte dieser innovativen Maßnahmen und Projekte sollten sich auf die Zielgruppe beziehen, insbesondere
- Frauen mit Fluchthintergrund,
- geflüchtete Menschen, die sich im Vorfeld oder bereits in einer Ausbildung befinden,
- geduldete und gestattete Menschen, die von der 3+2 Regelung gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz bereits profitieren,
- geduldete und gestattete Menschen, die potenziell von der 3+2 gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz Regelung profitieren können.
Wie hoch sind die Mittel des Innovationsfonds?
Für den neuen Stichtag stehen Mittel i.H.v. insgesamt 2,3 Millionen Euro zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Restmittel aus den bereitgestellten 50-Millionen-Euro der Landesregierung. Ursprünglich standen im Rahmen der ersten beiden Stichtage des Innovationsfonds (15.02.2020, 31.03.2020) 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Wie werden die Mittel aus dem Innovationsfonds vergeben?
Die Mittel werden nach dem Aufruf im Wettbewerb vergeben. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen entscheiden mit Beratung durch die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.), welche Projekte gefördert werden.
Bei den ersten beiden Stichtagen war die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI) an den Beratungsprozessen beteiligt. Im Rahmen der Umorganisation kam es zu Veränderungen. Ein Teil der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI) ist inzwischen im Integrationsministeriums in den Referaten 423 und 425.
Wie und wann kann eine Förderung beantragt werden?
Eine Bewerbung erfolgt zu den auf der Webseite https://www.durchstarten.nrw/ genannten Stichtagen. Die Bewerbung erfolgt mit den entsprechenden Antragsunterlagen ausschließlich auf dem elektronischen Weg unter der zentralen E-Mail-Adresse innovationsfonds [at] mags [dot] nrw [dot] de (innovationsfonds@mags [dot] nrw [dot] de) bei der Geschäftsstelle des Steuerkreises „Innovationsfonds“.
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