Bezirksregierung
Arnsberg
Symbolbild Coaching

F1. Coaching

Die niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen ermöglicht und verbessert ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt.

Ziele

Stärken nutzen
Die Teilnehmenden werden dabei unterstützt, ihre Kompetenzen zu erkennen und weiterzuentwickeln – so steigern sie ihre Selbstsicherheit und ihre Chancen auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt.

Perspektiven aufzeigen
Es werden berufliche Möglichkeiten in den Blick genommen und das Leistungsniveau der Teilnehmenden gefördert, um die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung zu verbessern.

Abbrüche verhindern
Individuelle Probleme sollen frühzeitig aufgegriffen und Maßnahme-, Ausbildungs- und Beschäftigungsabbrüche verhindert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen für ein niederschwelliges, individuelles Coaching mit dem Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dabei wird ein Betreuungsschlüssel von 1:20 zugrunde gelegt.

Wer sind die Zuwendungsempfangenden?

Zuwendungsempfangende sind die Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.

Welche Ziele sollen durch das Coaching erreicht werden?

Mit dem Coaching 

  • wird eine Betreuung sowie Begleitung der Teilnehmenden vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen ermöglicht (zum Beispiel im Anschluss an den Förderbaustein berufsbegleitende Qualifizierung und/oder Sprachförderung oder den Baustein nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses).
  • sollen individuelle Probleme frühzeitig aufgegriffen und Maßnahme-, Ausbildungs- und Beschäftigungsabbrüche verhindert werden.
  • wird zur Stabilisierung und Festigung der Teilnehmenden und ihrer Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit beigetragen.
  • soll das Leistungsniveau der Teilnehmenden gesteigert und eine dauerhafte Eingliederung unterstützt werden. 
  • können bei Bedarf auch die Arbeitgeber der Teilnehmenden unterstützt werden.

Bis wann kann eine Förderung beantragt werden?

Anträge für die Förderbausteine 1-4 konnten bis 31. Januar 2020 (Ordnungsfrist) bzw. 31. März 2020 (Ausschlussfrist) gestellt werden.