Mobilfunkkoordinatoren-Richtlinie
Antragstellung nicht mehr möglich, nur noch Bearbeitung laufender Maßnahmen
Die vorliegende Förderung bezieht sich auf die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen“.
Wer wird gefördert?
Kreise und kreisfreie Städte in NRW
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Einstellung und den Einsatz von Mobilfunkkoordinator*innen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte mit dem Ziel, die folgenden Aufgaben wahrzunehmen:
- Koordinierende Stelle (zentrale Ansprechperson) für Mobilfunknetzbetreiberinnen und -betreiber, Funkmastbetreiberinnen und -betreiber, Kommunen, Bezirksregierungen und das Land NRW bei Mobilfunk-Fragen.
- Aktive Steuerung der Akteurinnen und Akteure vor Ort, insbesondere mit dem Ziel, das Verfahren zum Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur zu beschleunigen.
- Gesamtdarstellung des flächendeckenden Mobilfunk-Ausbaus, u.a. durch Abgleich der aktuellen Versorgung und dem tatsächlichen Bedarf, sowie Erstellung eines Handlungskonzepts
- Funktion einer Clearingstelle Mobilfunk auf lokaler Ebene im jeweiligen Zuständigkeitsbereich
Wie hoch ist die Förderung?
- Es erfolgt eine Festbetragsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung
- Der Höchstbetrag ist mit 210.000 Euro für 36 Monate festgelegt
Wie funktioniert das Verfahren?
Vor Beginn der Maßnahme ist ein Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg, Geschäftsstelle Gigabit.NRW, einzureichen und dessen positive Bescheidung abzuwarten.
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