Gigabitkoordination
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze“. Ziel ist es, durch die Gigabitkoordinatoren einen regionalen Ansprechpartner zu haben, welcher als Bindeglied zwischen Land und Kommune agiert und den Ausbau auf lokaler Ebene steuert.
Als reines Landesprogramm erfolgt die Mittelbereitstellung ausschließlich seitens des Landes NRW.
Wer wird gefördert?
Kreise und kreisfreie Städte in NRW
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Einrichtung und den Einsatz einer Gigabitkoordination/ einer Gigabitkoordinatorin bzw. eines Gigabitkoordinators auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in NRW
Wie sind die Konditionen?
Der Fördersatz beträgt 100 %. Der Höchstbetrag ist auf 210.000 EUR für 36 Monate festgelegt.
Die Zuwendung kann nur einmalig je Zuwendungsempfänger und nicht zeitgleich zu einer aufgrund der Vorgängerrichtlinie bereits bestehenden Förderung der Gigabitkoordination gewährt werden.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Arnsberg, Geschäftsstelle Gigabit, einzureichen.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Maßnahmenbeginn.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze vom 26. Juni 2022 (befristet bis 30. Juni 2025).
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