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ESF – Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP)
Gefördert werden Maßnahmen zur Anbahnung von Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Teilzeit für Personen, die als Mutter oder Vater mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben oder einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft pflegen.
Dabei zielt die Förderung insbesondere auf Ausbildungen gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HWO), dem Altenpflegegesetz (AltPflG) oder dem Krankenpflegegesetz (KrPflG) ab.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen:
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Beginn der Maßnahme.
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?
- Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/teilzeitberufsausbildung und
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag - Auf der Internetseite der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh (G.I.B.)
http://www.gib.nrw.de/themen/wege-der-arbeit/beruf-und-familie
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg