ESF - Lebens- und Erwerbsweltbezogene Weiterbildung
Gefördert werden Ausgaben für die Organisation, fachliche Begleitung und Beratung.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Arbeit und Leben – Landesarbeitsgemeinschaft für politische und soziale Bildung NRW e.V.
- Landesgemeinschaft für katholische Erwachsenen- und Familienbildung NRW e.V.
- Landesverband der Volkshochschulen NRW e.V.
- Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Vermittlung von Lese-, Schreib-, Rechen- und Schlüsselkompetenzen oder zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder der
Fachoberschulreife in Verbindung mit Berufsorientierung oder Erwerbswelterfahrung.
- Weiterbildung geht zur Schule:
Gefördert werden der Erwerb und die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit
im Übergangsprozess in das Erwerbsleben durch die Vermittlung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen.
- Qualifizierung von Beschäftigten der Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen:
Gefördert werden Qualifizierungen, die eigenständige Aktivitäten zur frühzeitigen Orientierung auf Ausbildungsreife und Erwerbsleben in Schulen und Weiterbildungseinrichtungen oder auch die pädagogische und organisatorische Weiterentwicklungen von Tageseinrichtungen für Kinder zum Gegenstand haben.
Wie kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen:
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?
Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
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