ESF - Beratungsstellen Arbeit
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert unter Einsatz von Mitteln der Europäischen Union Zuschüsse die Beratung und Begleitung erwerbsloser Menschen, von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen, Berufsrückkehrender, Beschäftigter mit aufstockenden SGB-II Leistungen sowie von Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind.
Wie wird gefördert?
Die Ratsuchenden erhalten Unterstützung zu ihrer weiteren beruflichen Entwicklung. Sie werden über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten informiert, bezüglich ihrer wirtschaftlichen und psychosozialen Situation beraten und erhalten rechtskreisübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragen. Die Tätigkeiten der Einrichtungen umfassen auch die Beratung zu Arbeit in potentiell ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen. Die Einrichtungen eröffnen Wege zu weiteren Hilfsangeboten und stellen die erforderlichen Kontakte her. Mit einem gesonderten Raum bietet die Beratungsstelle Begegnungsmöglichkeiten für soziale Kontakte.
Was kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen:
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?
Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/erwerbslosenberatung
https://www.mags.nrw/esf-antrag
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: