ESF - Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Gefördert werden Maßnahmen zur Sprachförderung für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Die Sprachkurse sollen mit dem Zielniveau A1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) abschließen.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Rechtsfähige Trägerinnen und Träger der Volkshochschulen und die nach § 14 des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Einrichtungen,
- vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannte Integrationskursträgerinnen und -träger,
- anerkannte Trägerinnen und Träger der Jugendhilfe aus dem Bereich der Jugendberufshilfe mit einschlägigen Erfahrungen oder
- Partnerinnen und Partner eines regionalen Bleiberechtsnetzwerks (mit Ausnahme von Jobcentern und Agenturen für Arbeit), welche die Koordination vor Ort gewährleisten und mit den vorgenannten örtlichen Trägerinnen und Trägern zusammenarbeiten.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Eine Bestätigung der örtlichen Agentur für Arbeit, dass mindestens 8 Personen für die Teilnahme an einem Sprachkurs zugewiesen werden können, ist vorzulegen. Die Zuweisung der Teilnehmenden zu den Sprachkursen erfolgt im Verlauf der Maßnahme durch die örtliche Agentur für Arbeit.
Was kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen: https://www.mags.nrw/esf-antrag
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Beginn der Maßnahme.
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?
Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/esf-antrag
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
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