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ESF - Ausbildungsprogramm NRW
Gefördert werden im Rahmen einer Vorlaufphase die Akquise von Ausbildungsplätzen sowie das Matching von Bewerber*innen und Betrieben.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Bildungsträgerinnen und -träger, die nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind.
Was kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Beginn der Maßnahme.
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?
- Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag - Auf der Internetseite der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh (G.I.B.)
http://www.gib.nrw.de/themen/jugend-und-beruf/ausbildungsprogramm
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
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