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ESF – 100 zusätzliche Ausbildungsplätze
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert unter Einsatz von Mitteln der Europäischen Union die unterstützte berufliche Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen, zum Beispiel mit Körperbehinderung, Sinnesbehinderung/Kommunikationsbehinderung, psychischer Behinderung und Mehrfachbehinderung.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragstellende,
- die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) ausbildungsberechtigt sind,
- können aufgrund ihrer Ausstattung und Kompetenz die behinderungsspezifische Begleitung der Auszubildenden gewährleisten (Einrichtungen gemäß § 51 SGB IX = Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke in Nordrhein-Westfalen) und
- verfügen über freie Kapazitäten.
Was kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Beginn der Maßnahme.
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?
- Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/ausbildung-mit-behinderung und
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag - Auf der Internetseite der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh (G.I.B.)
http://www.gib.nrw.de/themen/jugend-und-beruf/behinderte-jugendliche
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg