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ESF - Förderung der betrieblichen Berufsausbildung im Verbund
Gefördert wird die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund zwischen Betrieben und Betrieb bzw. Betrieben und einem Bildungsdienstleister.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
- Die zuständige Kammer erklärt, dass der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb in der Regel weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) hat und dass das Unternehmen nicht alleine ausbilden kann.
- Die Verbundpartner erklären, dass sie unterschiedliche natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften sind.
- Die Ausbildung muss nach dem vorzulegenden Ausbildungsrahmenplan so konzipiert sein, dass die Ausbildungszeit bei dem/der Verbundpartner/in mindestens 6 Monate und beim Antragstellenden mindestens 12 Monate beträgt.
- Der Ausbildungsvertrag ist zwischen dem Zuwendungsempfangenden und dem Auszubildenden abzuschließen.
Was kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen:
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag muss im Jahr des Ausbildungsbeginns bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?
Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/verbundausbildung und
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
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