Bezirksregierung
Arnsberg

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert unter Einsatz von Mitteln der Europäischen Union Vorhaben zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräften.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.

Was kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?

Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen:

https://www.mags.nrw/esf-antrag

Wann ist der Antrag zu stellen?

Zunächst ist die Projektkonzeption über die jeweils zuständige Regionalagentur, die diese um eine Stellungnahme ergänzt, an die Geschäftsstelle Fachkräfteaufruf im für Arbeit zuständigen Ministerium zu richten. Danach wird die Projektkonzeption an die Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte weitergeleitet.

Bei positivem Beschluss kann der Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg