ESF - Fachkräfte
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert unter Einsatz von Mitteln der Europäischen Union Vorhaben zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräften.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.
Was kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen:
Wann ist der Antrag zu stellen?
Zunächst ist die Projektkonzeption über die jeweils zuständige Regionalagentur, die diese um eine Stellungnahme ergänzt, an die Geschäftsstelle Fachkräfteaufruf im für Arbeit zuständigen Ministerium zu richten. Danach wird die Projektkonzeption an die Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte weitergeleitet.
Bei positivem Beschluss kann der Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?
- Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/fachkraefteprogramm
und
https://www.mags.nrw/esf-antrag - Auf der Auf der Internetseite der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh (G.I.B.)
http://www.gib.nrw.de/themen/themenuebergreifend/regionale-beteiligung/fondsueberreifender-aufruf-in-vorbereitung
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: