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ESF - Beschäftigtentransfer
Gefördert werden kann der Transfer von Arbeitslosigkeit Bedrohter in eine neue Beschäftigung durch Beratung und flankierende Tätigkeiten.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Beratung und flankierende Tätigkeiten können nur mit Zustimmung des für Arbeit zuständigen Ministeriums gefördert werden
- für Unternehmen, die den EU-Kriterien für KMU entsprechen. Das Unternehmen muss eine dementsprechende Erklärung abgeben, oder
- für Unternehmen, die von Insolvenz bedroht sind oder insolvent sind. Der Nachweis ist z.B. durch einen Beschluss des Amtsgerichts zu erbringen oder
- für Unternehmen, die sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und die für die Region eine besondere arbeitsmarktpolitische Bedeutung haben. Der Nachweis ist zu erbringen.
Weitere Voraussetzungen:
- Im Unternehmen müssen Beschäftigte durch einen Personalabbau von Arbeitslosigkeit bedroht sein.
- Grundsätzlich muss ein Transfersozialplan abgeschlossen sein.
Was kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen:
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Beginn der Maßnahme.
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?
- Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/beschaeftigtentransfer und
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag - Auf der Internetseite der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
http://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/beschaeftigtentransfer
An wen muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?
An die Regionalagentur, die für Ihren Ort zuständig ist.
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